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Urteil zur E-Zigarette: Juristische Niederlage für NRW-Ministerium: E-Zigarette ist keine Arznei

Urteil zur E-Zigarette

Juristische Niederlage für NRW-Ministerium: E-Zigarette ist keine Arznei

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    E-Zigaretten sind gefragt, aber auch umstritten.  Foto: Marcus Brandt dpa
    E-Zigaretten sind gefragt, aber auch umstritten. Foto: Marcus Brandt dpa

    Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Montag in einer mit Spannung erwarteten einstweiligen Anordnung nach der Klage eines Herstellers.

    Die nikotinhaltigen Flüssigkeiten, die in der elektrischen Zigarette verdampfen und inhaliert werden, sind kein Arzneimittel, heißt es in dem "unanfechtbaren" Beschluss. Die E-

    NRW-Gesundheitsministerin  will restriktiven Umgang mit E-Zigarette

    Der Beschluss ist ein Schlag für NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne), die einen restriktiven Umgang mit der umstrittenen E-Zigarette anstrebt. Sie stuft die nikotinhaltigen Flüssigkeiten - ebenso wie die Bundesregierung und einige andere Bundesländer - als Arzneimittel ein. Den Handel mit nicht zugelassenen Produkten hatte sie in einer Pressemitteilung und einem Erlass Ende 2011 für strafbar erklärt. Ein Hersteller hatte der Ministerin dies per einstweiliger Verfügung untersagen lassen wollen, war aber zunächst vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gescheitert. Nun gab das OVG dem Unternehmen recht.

    Viele Experten warnen vor E-Zigarette

    Ein Ministeriumssprecher erklärte unmittelbar nach Bekanntwerden des Beschlusses in Düsseldorf: "Nach erster Durchsicht ist uns weder ein Widerruf noch eine Richtigstellung zu bisher vorgenommenen Aussagen auferlegt worden." Wie das Ministerium auf die Entscheidung insgesamt reagieren werde, sei noch nicht entschieden. Bei der E-Zigarette wird kein Tabak verbrannt und kein Teer aufgenommen. Dennoch warnen viele Experten  im Zusammenhang mit den Flüssigkeiten (Liquids), die es mit oder ohne den Suchtstoff Nikotin gibt, etwa vor schädlichen Auswirkungen für die Atemwege.

    OVG-Sprecher Ulrich Lau sagte, die Entscheidung gelte formal nur für die beiden Verfahrensbeteiligten. Es sei aber gut denkbar, dass sich andere Landesgesundheitsministerien und Behörden diese Rechtsauffassung zu eigen machten. Tatsächlich besteht bei der rechtlichen Bewertung der boomenden E-Zigarette große Unsicherheit und Uneinheitlichkeit. In einigen Bundesländern sind nikotinhaltige Liquids verboten, in anderen nicht. Fast alle drängen auf eine einheitliche Regelung auf Bundes- oder EU-Ebene, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa bei den Landesgesundheitsministerien ergab.

    Warnung vor E-Zigarette erlaubt

    Dem NRW-Ministerium ist es aber auch künftig erlaubt, vor den Gesundheitsrisiken der E-Zigarette zu warnen, wie Lau klarstellte. Das dürfe nur nicht weiter mit der Begründung geschehen, dass es sich um ein zulassungspflichtiges Arzneimittel handele. Diese Äußerungen wirkten wie ein Verbot. Die nikotinhaltigen Flüssigkeiten fallen laut OVG nicht unter das Arzneimittelgesetz, weil "nicht die Entwöhnung vom Nikotinkonsum oder die Linderung einer Nikotinabhängigkeit im Vordergrund" stehe.

    Da es sich um ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes handele, gebe es in diesem Fall keine höhere Instanz als das OVG, erläuterte der Gerichtssprecher. Die Entscheidung sei sofort bindend für das unterlegene Land NRW. dpa

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