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Urteil im Pistorius-Prozess: Kommt Oscar Pistorius mit Hausarrest davon?

Urteil im Pistorius-Prozess

Kommt Oscar Pistorius mit Hausarrest davon?

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    15 Jahre oder nur eine Bewährungsstrafe für Oscar Pistorius?
    15 Jahre oder nur eine Bewährungsstrafe für Oscar Pistorius? Foto: Marco Longari (dpa)

    Schicksalsstunde für Oscar Pistorius: Rund 20 Monate nach der Erschießung seiner Freundin erfährt der südafrikanische Paralympics-Star an diesem Dienstag sein Strafmaß.

    Im Finale seines international stark beachteten Prozesses gibt Richterin Thokozile Masipa bekannt, ob sie der Anklage folgt und Pistorius für zehn Jahre ins Gefängnis schickt, oder welche andere Strafe sie für ihn beschlossen hat. Möglich ist auch, dass sie sich der Verteidigung anschließt und dem Behindertensportler das Gefängnis erspart. 

    Pistorius erschoss Reeva Steenkamp

    Der Fall Pistorius - eine Chronologie

    14. Februar 2013: Steenkamps Leiche wird in Pistorius' Wohnung gefunden. Der Sportler hatte die 29-Jährige durch die geschlossene Toilettentür mit vier Schüssen aus einer seiner Schusswaffen getötet. Er wird festgenommen.

    15. Februar 2013: Bei einem ersten Gerichtstermin, bei dem Pistorius Mord an seiner Freundin zur Last gelegt wird, bestreitet er den Mordvorwurf.

    19. Februar 2013: Pistorius macht geltend, er habe hinter der Toilettentür einen Einbrecher vermutet und "furchtbare Angst" gehabt.

    22. Februar 2013: Pistorius wird gegen eine Kaution von umgerechnet 75.000 Euro freigelassen.

    März 2014: Zum Prozessauftakt sagt eine Zeugin aus, sie habe in der Tatnacht "schreckliche Schreie" einer Frau und Schüsse gehört. Pistorius übergibt sich bei der Verlesung des Autopsieberichts.

    April 2014: Pistorius beginnt seine Aussage mit einer Entschuldigung bei Steenkamps Familie. Immer wieder bricht er im Kreuzverhör in Tränen aus und verwickelt sich auch in Widersprüche.

    30. Juni 2014: Nach sechswöchiger Pause, in der sich Pistorius psychiatrischen Untersuchungen unterziehen muss, erklären drei Psychiater und ein Psychologe, dass der Angeklagte zur Tatzeit voll schuldfähig war.

    11. September 2014: Richterin Thokozile Masipa spricht Pistorius von den Vorwürfen des Mordes und des Totschlages frei.

    12. September 2014: Pistorius wird wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässigen Waffengebrauchs in einem Fall schuldig gesprochen.

    21. Oktober 2014: Das Strafmaß wird verkündet: maximal fünf Jahre Gefängnis. Pistorius muss seine Haft sofort antreten.

    10. Dezember 2014: Die Berufung wird zugelassen.

    19. Oktober 2015: Pistorius wird auf Bewährung und unter Auflagen vorzeitig aus der Haft in den Hausarrest entlassen.

    3. November 2015: Im Berufungsverfahren fordert die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Mordes

    3. Dezember 2015: Pistorius wird wegen Mordes schuldig gesprochen, der Fall wird an die Vorinstanz zurückverwiesen.

    3. März 2016: Das Verfassungsgericht weist eine Beschwerde des Sportlers gegen den Schuldspruch zurück.

    6. Juli 2016: Pistorius wird zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Er tritt seine Strafe sofort an. Sowohl Anklage als auch Verteidigung können Berufung gegen das Strafmaß einlegen.

    Pistorius hatte in der Valentinsnacht 2013 vier Schüsse aus einer großkalibrigen Pistole durch eine geschlossene Toilettentür seiner Villa bei Pretoria abgefeuert und damit seine 29-jährige Freundin Reeva Steenkamp getötet. Die Richterin folgte seiner unter Tränen vorgebrachten Beteuerung, er habe hinter der Tür einen Einbrecher vermutet. Sie wies die Mordanklage der Staatsanwaltschaft zurück und sprach den beinamputierten Sportler am 12. September lediglich der fahrlässigen Tötung schuldig.

    Darauf stehen in Südafrika maximal 15 Jahre Haft. Richterin Masipa könnte den 27-jährigen Angeklagten aber auch mit Hausarrest und gemeinnütziger Arbeit bestrafen. Das hatte die Verteidigung als angemessen dargestellt. 

    Staatsanwalt fordert mindestens zehn Jahre Haft für Pistorius

    Pistorius' Anwalt Barry Roux erklärte, sein Mandant bedauere sein fahrlässiges Verhalten zutiefst. Der Tod seiner Geliebten sei jedoch Folge eines "tragischen Irrtums" gewesen. Zudem behauptete die Verteidigung, Pistorius werde im Gefängnis aufgrund seiner Behinderung Gewalttaten von Mithäftlingen schutzlos ausgesetzt sein.

    Staatsanwalt Gerrie Nel rief die Richterin hingegen eindringlich auf, Pistorius so zu bestrafen, wie dies die Mehrheit der Südafrikaner erwarte. "Zehn Jahre sind das Minimum", sagte der Chefankläger in seinem Schlussplädoyer.

    Anklage und Verteidigung können bis zu zwei Wochen nach Bekanntgabe des Strafmaßes Berufung einlegen. Dann würde dies die Vollstreckung aussetzen. Bis zur Verhandlung vor dem Obersten Gericht könnten zwei Jahre vergehen, schätzen Experten. In dieser Zeit würde Pistorius auf jeden Fall weiter auf Kaution in Freiheit bleiben können.

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