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Urteil gegen Vater von Winnenden-Täter gekippt

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Urteil gegen Vater von Winnenden-Täter gekippt

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    Urteil gegen Vater von Winnenden-Täter gekippt: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden aufgehoben. Der Prozess müsse neu aufgerollt werden, berichtete "Focus Online" am Montag.
    Urteil gegen Vater von Winnenden-Täter gekippt: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden aufgehoben. Der Prozess müsse neu aufgerollt werden, berichtete "Focus Online" am Montag. Foto: dpa

    Urteil gegen Vater von Winnenden-Täter gekippt: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden aufgehoben. Der Prozess müsse neu aufgerollt werden, berichtete "Focus Online" am Montag.

    Anwalt: "Sehr ärgerlich"

    "Das ist sehr ärgerlich und für die Angehörigen sehr belastend", sagte der Anwalt einiger Nebenkläger, Jens Rabe, dem das BGH-Urteil nach eigenen Angaben vorliegt. Vom BGH war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

    Vater von Amokläufer verurteilt

    Das Landgericht Stuttgart hatte den Vater des Amokläufers Tim K. im vergangenen Jahr wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 14 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.

    Tim K. erschoss 15 Menschen

    Jörg K. habe seinem Sohn den Zugang zu Schusswaffen und Munition ermöglicht, hieß es damals in der Begründung des Gerichts. Tim K. hatte am 11. März 2009 in der Albertville-Realschule in Winnenden sowie auf der Flucht insgesamt 15 Menschen erschossen und 14 weitere verletzt. Danach erschoss er sich.

    BGH: Auf Verfahrensfehler bezogen?

    Die Verteidiger des Vaters hatten gegen das Urteil im Juni 2011 beim BGH Revision eingelegt. Dieser sei in Teilen stattgegeben worden, berichtet "Focus Online" weiter. Laut Rabe bezieht sich der BGH dabei aber lediglich auf einen Verfahrensfehler. Der Anwalt geht daher davon aus, dass das Gericht den Mann auch bei einem neu aufgerollten Prozess wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger K.rperverletzung verurteilen wird. (dpa, AZ)

    Amoklauf in Winnenden und die Folgen

    Der Amoklauf in Winnenden und Wendlingen hatte eine Debatte um Waffenrecht, Sicherheit an Schulen und den Schutz der Polizei entfacht.

    ALARMPLÄNE: Die Schulen in Baden-Württemberg haben Sicherheitspläne überarbeitet und -vorkehrungen getroffen. Dazu gehören der Einbau von Lautsprecheranlagen, Alarmsystemen und Knäufen an den Klassentüren sowie eine intensivere Zusammenarbeit mit der Polizei.

    POLIZEI: Die Polizei in Baden-Württemberg wurde für den Fall eines Amoklaufs besser ausgestattet: Jeder Streifenwagen ist mit zwei schusssicheren Helmen ausgerüstet. Hinzu kommen Hals- und Unterleibschutz als Ergänzung zur kugelsicheren Schutzweste.

    VORBEUGUNG: In Baden-Württemberg wurde die Zahl der Schulpsychologen auf 200 erhöht, das ist eine Vervierfachung im Vergleich zu 2006. Die Zahl der Beratungslehrer als Ansprechpartner für Schul- und Lernprobleme soll auf 3200 erhöht werden. Spezialisten sollen das Internet unter anderem nach Amoklaufdrohungen durchforsten.

    WAFFENABGABE: Seit dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen im März 2009 sind landesweit 120 000 Waffen zurückgegeben und vernichtet worden. Das sind mehr als 10 Prozent der 2009 im Südwesten noch etwa 900 000 registrierten Waffen.

    WAFFENRECHT: Das im Sommer 2009 verschärfte Waffenrecht sieht verdachtsunabhängige Kontrollen von Waffenbesitzern vor. Ihnen drohen härtere Strafen als vorher, wenn sie ihre Schusswaffen nicht vorschriftsmäßig aufbewahren.

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