Für den dreifachen schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes hat das Landgericht Münster einen 45-jährigen Mann aus Berlin am Freitag zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Außerdem sah das Landgericht es nach Angaben eines Sprechers als erwiesen an, dass der Mann in drei Fällen kinderpornografische Schriften besessen hat. Strafmildernd beurteilten die Richter, dass der nicht vorbestrafte Mann mit Zweitwohnsitz in Magdeburg ein Geständnis abgelegt und somit dem Opfer eine Zeugenaussage erspart hatte.
Der Stiefvater des Opfers war dabei, als der der Junge sexuell missbraucht wurde
Die Staatsanwaltschaft hatte sich für eine Haftstrafe von sechs Jahren und neun Monaten ausgesprochen, der Verteidiger für eine Strafe nicht über fünf Jahren. Der Prozess im Zusammenhang mit dem Missbrauchskomplex Münster fand zum Schutz der Opfer weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Bei dem Opfer soll es sich um einen heute elf Jahre alten Jungen aus Münster handeln, der in dem Komplex bereits laut den Ermittlern wiederholt Opfer von schwerem sexuellem Missbrauch geworden war. Laut Anklage waren die Tatorte in diesem Fall im Juni 2019 in Hannover und im August und Dezember 2019 in Münster. Der Stiefvater des Jungen war bei dem Missbrauch jeweils dabei. Bis zum 7. Mai hatte das Landgericht Münster in diesem Nebenverfahren fünf weitere Termine angesetzt. Nach dem Geständnis sind diese Verhandlungstage nicht mehr nötig.
Missbrauchskomplex: Im Frühjahr wird ein Urteil im Hauptprozess erwartet
Im Hauptprozess gegen den 27 Jahren Stiefvater des Jungen, dessen Mutter und weitere Männer wird im Frühjahr ein Urteil erwartet. Nach den bisher beendeten Prozessen im Missbrauchskomplex Münster ist bislang nur eine Entscheidung rechtskräftig. Ein Mann aus Norderstedt (Schleswig-Holstein) wurde zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Bei weiteren Entscheidungen haben die Verurteilten oder die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Im Fall eines verurteilten Studenten aus Aachen zu neun Jahren Haft muss der Bundesgerichtshof jetzt klären, ob noch anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet wird, wie von der Anklage gefordert.
Münster ist neben Lügde und Bergisch Gladbach einer von drei großen Tatkomplexen in Nordrhein-Westfalen, die seit dem Jahr 2019 aufgedeckt wurden. Es geht dabei um sexuelle Gewalt an einer Vielzahl von Kindern und um große Netzwerke mit zahlreichen Beteiligten und Opfern. In dem Komplex gibt es über 40 Tatverdächtige, von denen rund 30 in Untersuchungshaft sitzen. Etwa 30 Kinder sollen Opfer geworden sein. Im Hauptprozess vor dem Landgericht Münster werden im Frühjahr die Urteile erwartet. (dpa)
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