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Urteil: "Maskenmann" muss lebenslang ins Gefängnis

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Urteil: "Maskenmann" muss lebenslang ins Gefängnis

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    Urteil gegen "Maskenmann": Martin N. wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.
    Urteil gegen "Maskenmann": Martin N. wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Foto: dpa

    Die Richter des Landgerichts Stade haben gegen den Kindermörder Martin N. die Höchststrafe verhängt. Der 41-jährige Pädagoge soll für die Morde an drei Jungen lebenslang ins Gefängnis. Außerdem ordneten die Richter gegen den sogenannten "Maskenmann" Sicherungsverwahrung an, da sie ihn für rückfallgefährdet halten.

    "Maskenmann": Drei Jungen ermordet und mehrere sexuell mißbraucht

    Martin N. hatte zwischen 1992 und 2001 drei Jungen ermordet und mehrere sexuell missbraucht. Dies seien besonders verwerfliche Taten, sagte der Vorsitzende Richter Berend Appelkamp am Montag. Deshalb stellte die Kammer die besondere Schwere der Schuld fest.

    Seine Missbrauchsopfer und die Eltern der getöteten Jungen reagierten erleichtert. "Das ist ein Abschluss", sagte ein 26-Jähriger aus Bremen, an dem sich Martin N. vor fast 17 Jahren vergangen hatte. "Ich kann anfangen, alles zu verarbeiten - ein normales Leben zu führen."

    Vor etwa einem Jahr hatte er den entscheidenden Hinweis zur Festnahme gegeben. Auch die Mutter vom dritten Opfer Dennis K. will einen Schlussstrich ziehen. "Sie hofft, dass sie sich jetzt wieder ihrem Leben widmen kann", sagte ihre Anwältin Monique Radtke. Sie sei froh, dass alles vorbei sei.

    "Maskenmann": Geständnis abgelegt

    Ob Martin N. jemals wieder auf freien Fuß kommen wird, ist nach dem Urteil fraglich. Erst wenn Gutachter feststellen, dass er nicht mehr gefährlich ist, wird er aus der Haft entlassen. "Ihnen steht ein langer Weg bevor", sagte Appelkamp am Ende der etwa anderthalb Stunden langen Urteilsverkündung, während der Angeklagte regungslos auf die Tischplatte starrte.

    Auch als der Richter sich direkt an Martin N. wandte, blickte dieser nicht auf. Die meisten der ihm vorgeworfenen Verbrechen hatte der gebürtige Bremer zu Prozessbeginn gestanden. Den 13-jährigen Stefan, den achtjährigen Dennis R. und den neunjährigen Dennis K. tötete er nach Ansicht der Kammer, um andere Straftaten zu verdecken.

    "Maskenmann": Drei Opfer

    Stefan entführte er 1992 aus einem Internat in Scheeßel (Niedersachsen) und verging sich im Auto an ihm. Anschließend erwürgte er den Jungen. Drei Jahre später holte der Mann Dennis R. aus einem Zeltlager in Schleswig-Holstein, fuhr mit ihm in ein Ferienhaus in Dänemark und tötete ihn nach einigen Tagen. Sein drittes Opfer Dennis K. erwürgte er in einem Schullandheim bei Bremerhaven. Der Junge hatte sich zuvor gegen die Berührungen des Mannes gewehrt und nach Hilfe schreien wollen.

    Fast zwei Jahrzehnte hatte Martin N. ein Doppelleben geführt

    Denn nichts fürchtete Martin N. mehr, als dass seine sexuelle Vorliebe für kleine Jungen auffliegen würde. "Insbesondere fürchtete er die Ächtung von seiner Mutter", sagte Appelkamp. "Diese Aufdeckung wollte er mit allen Mitteln verhindern."

    Fast zwei Jahrzehnte hatte Martin N. ein Doppelleben geführt, ohne dass jemand Verdacht schöpfte. Tagsüber kümmerte er sich als Betreuer auf Ferienfreizeiten und in Heimen um seine Schützlinge. Vier Jahre lang wohnte sogar ein Pflegekind bei ihm.

    Diese Kinder seien als Objekte der Begierde nicht infrage gekommen, weil er sich verantwortlich für sie fühlte, sagte Appelkamp. "Auf der anderen Seite pflegte er ein heimliches Nachtleben." Dann verwandelte sich Martin N. in den "Maskenmann". So hatten ihn die Medien getauft, weil er sein Gesicht bei seinen Verbrechen hinter einer dunklen Sturmhaube verbarg. So drang er unerkannt in Häuser, Zeltlager und Schullandheime ein, um sich an schlaftrunkenen Jungen zu vergreifen.

    "Maskenmann": Früheres Opfer brachte Fahnder auf die Spur des Pädagogen

    Jahrelang suchte die Polizei vergeblich nach dem Serientäter. Im vergangenen Frühjahr brachte schließlich ein früheres Missbrauchsopfer - der junge Mann aus Bremen - die Fahnder auf die Spur des Pädagogen, der inzwischen nach Hamburg gezogen war.

    Die Verteidiger hatten auf lebenslange Haft plädiert, sahen eine besondere Schwere der Schuld aber nicht vorliegen. Nach der Urteilsverkündung, wollten sich nicht dazu äußern, ob sie Revision gegen einlegen wollen. Die Sicherungsverwahrung hielten die Verteidiger nicht für notwendig. (dpa, AZ)

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