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Urteil: Keine Medizin: E-Zigaretten werden weiter verkauft

Urteil

Keine Medizin: E-Zigaretten werden weiter verkauft

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    Ein Gericht muss klären: Sind E-Zigaretten ein Medizinprodukt?
    Ein Gericht muss klären: Sind E-Zigaretten ein Medizinprodukt? Foto: Marcus Brandt/dpa

    Die umstrittenen E-Zigaretten dürfen weiter im normalen Handel verkauft werden. Raucher von E-Zigaretten müssen künftig also nicht in Apotheken gehen, um an ihre Rauchmittel zu kommen.

    Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied am Dienstag, dass die nikotinhaltigen Flüssigkeiten für rauchfreie E-Zigaretten keine Arzneimittel sind.

    Urteil aus Münster: Handel mit E-Zigaretten nicht strafbar

    Die E-Zigarette: Zahlen und Fakten

    Die E-Zigarette ist nicht nur gesundheitlich, sondern auch rechtlich umstritten und beschäftigt inzwischen auch die Gerichte.

    Deutschland gilt als lukrativer Markt für E-Zigaretten. Es gibt schätzungsweise drei Millionen Konsumenten in Deutschland (2015).

    Die elektronische Zigarette, kurz E-Zigarette, verbrennt keinen Tabak, sondern verdampft eine Aroma-Flüssigkeit mit oder ohne Nikotin.

    Nach Angaben des Verbandes des E-Zigarettenhandels im niedersächsischen Seevetal enthält der Dampf weniger Schadstoffe als herkömmlicher Zigarettenrauch.

    Die E-Zigarette setzt sich aus einem Batterieteil mit Elektronik und Luftsensor, Tank sowie einer Verdampferkammer zusammen.

    Im Verdampfer wird die Aroma-Flüssigkeit, auch Liquid genannt, erhitzt und bei 65 bis 120 Grad verdampft. Dieser Mechanismus wird entweder per Tastendruck oder bei jedem Zug automatisch aktiviert.

    Trägersubstanz bei allen auf dem deutschen Markt erhältlichen E-Zigaretten-Liquids ist Propylenglykol. Aus dieser Flüssigkeit und oft außerdem aus Glycerin entsteht der Dampf. Darüber hinaus sind Aromen wie Menthol, Mandel oder Vanille und gegebenenfalls Nikotin zugesetzt.

    E-Zigaretten sind laut ihren Befürwortern weniger schädlich für die Umgebung: Mancher E-Zigarettenraucher inhaliere den Dampf so tief, dass beim Ausatmen keine messbaren Schadstoffe mehr austreten. Außerdem entsteht kein Dampf, wenn man nicht an der E-Zigarette zieht - anders als bei herkömmlichen Zigaretten, die auch dann qualmen.

    Belastbare Studien zu Langzeitfolgen des E-Zigaretten-Konsums gibt es noch nicht. Dennoch warnen Bundesregierung, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Deutsche Krebsforschungszentrum vor den Gesundheitsrisiken.

    Gestritten wird vor allem darum, ob E-Zigaretten ein Genußmittel sind oder - wegen des Nikotins - ein Arzneimittel.

    Mit diesem Urteil aus Münster steht fest: Handel und Verkauf von Produkten rund um E-Zigaretten sind nicht strafbar.

    Das Gericht wies in drei Verfahren die Rechtsauffassungen der Stadt Wuppertal, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland zurück. Eine Begründung für die Urteile lag zunächst nicht vor.

    Es ging um die Liquids in den E-Zigaretten

    Gestritten wurde schon seit langem darum, wie die sogenannten Liquids, also die flüssigen Stoffe in der E-Zigarette zu werten sind. Die bloße Tatsache, dass die Liquids Nikotin enthalten, schaffte dabei noch keine Klarheit.

    Zigaretten enthalten auch Nikotin, fallen aber unter die Tabakrichtlinie und sind damit kein Arzneimittel. Nikotinpflaster dagegen sind ein Arzneimittel und dürfen nur von Apotheken verkauft werden.

    In allen Verfahren ließ das Gericht Revision zu (Az.: 13 A 2448/12, 13 A 2541/12 und 13 A 1100/12). dpa/AZ

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