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Urteil: Gericht entscheidet: Kein Spenderherz für behindertes Kind

Urteil

Gericht entscheidet: Kein Spenderherz für behindertes Kind

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    Der zweijährige Muhammet kommt wegen seiner Hirnschäden nicht auf die Warteliste für ein Spenderherz. Das hat ein Gericht entschieden.
    Der zweijährige Muhammet kommt wegen seiner Hirnschäden nicht auf die Warteliste für ein Spenderherz. Das hat ein Gericht entschieden. Foto: Jens Kalaene (dpa)

    Als das Landgericht Gießen das Urteil im Rechtsstreit um den herzkranken kleinen Jungen Muhammet Eren verkündet, sind mehrere Kamerateams und Journalisten dabei. Denn der Fall berührt auch grundsätzliche Fragen des Transplantationsrechts - und die Frage: Werden behinderte Menschen diskriminiert? 

    Der Zweijährige ist schwer herzkrank. Wegen eines Hirnschadens setzten ihn die behandelnden Ärzte am Gießener Uniklinikum aber nicht auf die Warteliste für ein Spenderorgan. Das Risiko bei und nach einer OP sei zu groß. Gegen diese Entscheidung klagten die Eltern. Das Gericht befand am Freitag aber, dass das Vorgehen der Mediziner rechtens gewesen sei. Es sah auch keine Diskriminierung.

    Diskriminierung wegen Behinderung? Gericht verteidigt Ärzte

    Muhammet Eren wird 2012 in der Türkei geboren. Schnell wird klar: Der Kleine leidet an einem Herzfehler. Die Eltern setzen alle ihre Hoffnungen auf eine Transplantation in Deutschland und sammeln Spenden dafür. Doch kurz vor der Abreise erleidet der Junge einen Herzstillstand. In Gießen stellen die Ärzte einen schweren Hirnschaden fest und entscheiden, das Kind nicht auf die Warteliste zu setzen. Die Eltern sind am Boden zerstört. Der Fall wird auch in der Öffentlichkeit heftig diskutiert, Ärzte müssen sich gegen Kritik und Anfeindungen wehren. 

    Nicht die Hirnschädigung, sondern die damit verbundenen erhöhten OP-Risiken seien das Hindernis für eine Transplantation gewesen, entscheidet das Gericht. Die Ärzte seien den entsprechenden Gesetzen und Richtlinien gefolgt. Demnach können laut Gericht einer Organverpflanzung etwa andere Erkrankungen entgegenstehen, die das Operationsrisiko deutlich erhöhen oder den langfristigen Erfolg der Transplantation infrage stellen. Das sei hier der Fall.

    Der Junge teile damit "bedauerlicherweise das Schicksal aller Patienten, die zwar eine Organtransplantation benötigen, aber noch an einer anderen Erkrankung leiden, die den Erfolg der Transplantation infrage stelle", hieß es zur Begründung. 

    Anwalt: "Gericht blendet Kritik an Transplantationsgesetz aus"

    Der Anwalt der Eltern, Oliver Tolmein, sagte dazu: "Meines Erachtens blendet das Gericht unsere Kritik am Transplantationsgesetz und den Richtlinien der Bundesärztekammer aus." Es verkenne auch "die grundrechtliche Dimension, insbesondere das Konzept der mittelbaren Diskriminierung, die unser Mandant wegen seiner Behinderung erlebt". Er will Rechtsmittel einlegen und hält es für möglich, dass der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht landen könnte. 

    Der Mainzer Medizinethiker Norbert W. Paul hatte bereits im September zu dem Fall gesagt, es sei unfair, bei einer Betrachtung von medizinischen Sachverhalten den Ärzten Diskriminierung vorzuhalten. "Wir müssen mit viel zu knappen Ressourcen - Spenderorganen - so umgehen, dass die Empfänger ausgewählt werden, die den größtmöglichen Nutzen davon haben."

    Eltern von Muhammet hoffen weiter auf Spenderherz für Zweijährigen

    Das Uniklinikum sah sich nach dem Urteil in seiner Auffassung umfassend bestätigt. Sprecher Frank Steibli betonte, dass dort jeden Tag Menschen mit Behinderung behandelt würden. Der Diskriminierungsvorwurf sei von Anfang an ohne Substanz gewesen.  

    Der Vorsitzende der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, nannte das Urteil eine "traurige Nachricht" für den kleinen Patienten und dessen Eltern. "Enttäuschend ist auch, dass das Gericht mit einem Federstrich alle verfassungsrechtlichen Bedenken weggewischt hat." Insbesondere gehe es um die Kriterien Dringlichkeit und Erfolgsaussicht bei der Beurteilung der Transplantationsfähigkeit. "Hier muss der Gesetzgeber den Entscheidungsspielraum der Bundesärztekammer einschränken."

    Wie es mit dem kleinen Muhammet Eren weitergeht, den derzeit ein Kunstherz am Leben hält, ist unklar. Die Uniklinik will auf die Eltern zugehen und Behandlungsoptionen besprechen. Die Eltern hatten in den vergangenen Wochen vergeblich versucht, ein anderes Transplantationszentrum zu finden. Man sei mit zwei Kliniken außerhalb Deutschlands im Gespräch, sagte Anwalt Tolmein. dpa

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