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Urteil: Bluttat an Lolita Brieger bleibt ungesühnt

Urteil

Bluttat an Lolita Brieger bleibt ungesühnt

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    Bluttat an Lolita Brieger bleibt ungesühnt.
    Bluttat an Lolita Brieger bleibt ungesühnt. Foto: dpa

    Bluttat an Lolita Brieger bleibt ungesühnt: Nach dem Freispruch eines angeklagten und auch überführten Landwirts aus der Eifel hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision der Nebenklage verworfen. Die 18-jährige Lolita Brieger war 1982 getötet und auf einer Müllkippe im nordrhein-westfälischen Frauenkron verscharrt worden.

    "Fall Lolita Brieger" bleibt ungesühnt - Freispruch rechtskräftig

    Erst 2011 wurde die Leiche nach dem Hinweis eines Zeugen entdeckt. Nach der BGH-Entscheidung ist das Urteil rechtskräftig, wie das Landgericht am Freitag mitteilte (Az. 2 StR 510/12). Der Landwirt hatte seine Ex-Freundin zwar getötet und sich des Totschlags schuldig gemacht, wie das Landgericht bei seiner Urteilsverkündung betont hatte. Weil Totschlag in diesem Fall aber bereits verjährt sei, habe der Mann nicht verurteilt werden können (Az.:8032 Js 4676/87.1 Ks). (dpa, AZ)

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