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Urheberrecht: kino.to: Chef zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt

Urheberrecht

kino.to: Chef zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt

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    Der Gründer und Chef des illegalen Filmportals Kino.to  im Landgericht Leipzig.
    Der Gründer und Chef des illegalen Filmportals Kino.to im Landgericht Leipzig. Foto: dpa

    Der 39-jährige Leipziger, der mit kino.to ein Vermögen verdiente, hatte sich im Prozess zu den Urheberrechtsverletzungen bekannt und erklärt, er bedauere sie außerordentlich. Dieses Geständnis war Bestandteil eines sogenannten Deals, den die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Leipzig vorgeschlagen hatte. Im Gegenzug sicherte sie dem Angeklagten zu, dass seine Strafe zwischen viereinhalb Jahren und vier Jahren und zehn Monaten liegen wird. Sein beträchtliches Millionen-Vermögen, dass er über Werbeeinnahmen auf Kino.to machte, wird "abgeschöpft".

    Der gelernte Fußbodenleger hatte über seinen Anwalt erklären lassen, er erkenne an, dass der Betrieb von Kino.to strafbar war. Über das größte deutsche Streamingportal waren 135 000 illegale Kopien von Filmen, Serien und Dokus im Internet erreichbar. Die Behörden sperrten das Portal im vergangenen Jahr. In Hochzeiten klickten täglich bis zu vier Millionen Nutzer die Links auf Kino.to an. Fünf weitere Mitarbeiter sind bereits verurteilt worden.

    kino.to: Chef wohl im offenen Vollzug

    Vermutlich wird der Kino.to-Drahtzieher seine Strafe im offenen Vollzug verbüßen dürfen. Die Wirtschaftsstrafkammer hat erklärt, dass sie dies befürworten würde. Der 39-Jährige sei besonders "haftempfindlich", nachdem er schon seit Juni 2011 in Untersuchungshaft sitzt. Außerdem wertete sie sein vorgelesenes Geständnis als "von Reue getragen".

    kino.to war lange Zeit eine der meistbesuchten Filmseiten überhaupt. Über die Seite konnte man sich aktuelle Kinofilme per Stream ansehen. Vor knapp einem Jahr wurde kino.to zwar geschlossen, doch die seite hat längst mehrere Nachfolger, die in ähnlicher enge und Qualität sogenannte Raubkopien als Stream anbieten.  dpa

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