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Unterlassungsklage: Erdogan-Schmähgedicht: Jan Böhmermann verklagt Angela Merkel

Unterlassungsklage

Erdogan-Schmähgedicht: Jan Böhmermann verklagt Angela Merkel

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    Jan Böhmermann verklagt Angela Merkel wegen ihrer Äußerung zu seinem "Schmähgedicht".
    Jan Böhmermann verklagt Angela Merkel wegen ihrer Äußerung zu seinem "Schmähgedicht". Foto: Oliver Berg, dpa (Archiv)

    Wie derTagesspiegelunter Berufung auf einen Gerichtssprecher berichtete, geht der Streit um Jan Böhmermanns "Schmähgedicht" nun in die nächste Runde. Vor rund drei Jahren machte sich der Satiriker in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" über den türkischen Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan lustig.

    Seine Äußerungen, die dem Präsidenten unter anderem Sex mit Tieren unterstellten und ihn mit Kinderpornographie in Verbindung brachten, führten regelrecht zu einer diplomatischen Krise. Erdogan leitete im Anschluss rechtliche Schritte gegen den Entertainer ein.

    Merkel nannte Schmähgedicht von Jan Böhmermann "bewusst verletzend"

    Im Zuge der Auseinandersetzungen zwischen Präsident Erdogan und Jan Böhmermann äußerte sich auch Kanzlerin Angela Merkel zu dem "Schmähgedicht". Dabei bezeichnete sie die Satiere als "bewusst verletzend". Jan Böhmermanns Rechtsanwalt Christian Scherz warf Merkel diesbezüglich bereits im Herbst 2017 vor, sie hätte eine „juristische Bewertung des Werkes meines Mandanten vorgenommen, die einer Vorverurteilung gleichkommt“.

    Da Merkel für eine solche Einordnung nicht zuständig gewesen und bereits ein Verfahren wegen Beleidigung gegen Jan Böhmermann eingeleitet gewesen sei, sei dieses Verhalten rechtswidrig gewesen.

    Verwaltungsgericht prüft Unterlassungsklage von Böhmermann gegen Merkel

    Am Dienstag, dem 16. April, soll das Verwaltungsgericht Berlin nun entscheiden, ob die Aussage von Angela Merkel  bezüglich des "Schmähgedichts" über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan rechtens war, oder ob sie diese zurücknehmen muss.

    Sollte die Klage gegen das Bundeskanzleramt im Hauptpunkt, der Unterlassung, abgewiesen werden, will Jan Böhmermann dennoch hilfsweise feststellen lassen, dass Angela Merkels veröffentlichte Bewertung rechtswidrig gewesen sei. (AZ)

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