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Unfälle: Fahrer des tödliches Autorennen in Berlin polizeibekannt

Unfälle

Fahrer des tödliches Autorennen in Berlin polizeibekannt

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    Berlin: Aufräumarbeiten in der Tauentzienstraße nach dem illegalen Autorennen.
    Berlin: Aufräumarbeiten in der Tauentzienstraße nach dem illegalen Autorennen. Foto: Britta Pedersen/Archiv (dpa)

    Es geht den Ermittlern unter anderem um die hohen Geschwindigkeiten der beiden Sportwagen und um den genauen Ablauf des Zusammenstoßes.

    Ob die beiden Raser im Alter von 26 und 24 Jahren befragt wurden und ob sie sich äußerten, teilte die Polizei zunächst nicht mit. Die Verletzungen der Männer seien aber nicht so schwer, dass eine Befragung nicht möglich wäre. Ihnen drohen ein Prozess und eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung.

    Einer der Raser hatte auf einer Kreuzung der Tauentzienstraße, der Verlängerung des Kudamms zwischen Gedächtniskirche und KaDeWe, den Wagen eines Unbeteiligten gerammt. Der 69-Jährige starb noch am Unglücksort.

    Innensenator Frank Henkel (CDU) verurteilte die Täter. "Hier musste ein Mensch sterben, weil ein paar Idioten ihr Testosteron nicht im Griff haben."

    Nach Zeitungsberichten blieb der Tacho eines der beiden Sportwagen bei 200 Stundenkilometern stehen. Ob das die tatsächliche Geschwindigkeit beim Unfall zeigt oder ob der Tacho durch den Aufprall verstellt wurde, müssen die Ermittler herausfinden.

    Am Abend gedachten einige Berliner an der Unfallstelle des Getöteten. Eine Initiative von Fahrradfahrern hatte dazu aufgerufen. Nach Polizeiangaben kamen etwa 20 Menschen zusammen, die auch kurz gemeinsam auf die Fahrbahn gingen. Die Initiative "Volksentscheid Fahrrad", die für einen Ausbau der Rad-Infrastruktur in Berlin eintritt, verlangte auch eine konsequentere Verfolgung von Rasern.

    Die beiden Berliner Fahrer sind polizeibekannt und fallen nicht mehr unter das Jugendstrafrecht. Das könnte in einem Prozess zu einer härteren Strafe führen.

    Henkel will illegale Autorennen nicht mit mehr Blitzgeräten und Radarfallen bekämpfen, sondern mit schärferen Strafen und PS-Obergrenzen für Führerscheinneulinge. Man müsse über vieles diskutieren, etwa eine Verschärfung des Rechts und einen konsequenteren Entzug des Führerscheins, sagte Henkel.

    "Einer der Täter hat seinen Führerschein erst seit 2014. Hier muss man sich schon die Frage stellen, ob man mit solch wenigen Erfahrungen so eine obertourige PS-Schleuder überhaupt führen darf." Henkel: "Ich bin sehr dafür, dass man über PS-Obergrenzen diskutiert." (dpa)

    Aufruf zum Gedenken

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