Der Missbrauchsskandal um den verstorbenen US-Geschäftsmann Jeffrey Epstein hat laut einer neuen Zivilklage größere Ausmaße als bisher bekannt. Die Generalstaatsanwaltschaft der amerikanischen Jungferninseln wirft Epstein vor, bis mindestens 2018 auf seiner Privatinsel Little St. James Mädchen und junge Frauen missbraucht zu haben, wie US-Medien am Mittwoch (Ortszeit) berichteten. Die jüngsten sollen gerade einmal elf Jahre alt gewesen sein. Die örtliche Regierung will nun den Besitz des Geschäftsmanns auf den Karibikinseln beschlagnahmen.
Nach dem bisherigen Ermittlungsstand der Behörden in New York, wo Epstein im vergangenen Juli wegen sexuellen Missbrauchs angeklagt worden war, hatte es zunächst keine Hinweise auf Taten nach 2005 gegeben. In dem Fall ging es lediglich um Missbrauchsfälle, die von 2002 bis 2005 in seinen Häusern in Manhattan und Palm Beach im US-Bundesstaat Florida stattgefunden haben sollen. Epstein hatte sich im vergangen August in seiner Gefängniszelle in Manhattan erhängt.
Jungferninseln wollen Epsteins Privat-Inseln beshlagnahmen
Der Geschäftsmann habe auf den Jungferninseln "ein Netzwerk von Firmen und Einzelpersonen" geschaffen, das zu Frauenhandel, sexuellem Missbrauch und Kindesmissbrauch beigetragen habe, heißt es laut Berichten in der neuen Klage. Dafür fordere das US-Außengebiet nun die Beschlagnahmung seines Besitzes auf den Inseln im Wert von geschätzt 86 Millionen Dollar (77 Mio Euro). Epstein gehörten den Berichten zufolge unter anderem die beiden benachbarten Karibikinseln Great St. James und Little St. James sowie mehrere Briefkastenfirmen, die er für seine kriminellen Machenschaften genutzt haben soll.
Von 2001 bis 2018 habe Epstein seine teils minderjährigen Opfer mit Privatjets und Booten nach Little St. James gebracht und sie dort unter falschen Vorwänden zu Sexsklavinnen gemacht und "zu sexuellen Handlungen gezwungen", zitierten US-Medien weiter aus der Klageschrift. Die Mädchen und jungen Frauen seien auch genötigt worden, für Geld Sex mit anderen Männern zu haben. In einer Computerdatenbank habe der Geschäftsmann die Aufenthaltsorte und Verfügbarkeiten der Opfer festgehalten. (dpa)
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