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Tübingen: 13-jähriges Mädchen wird zum Prügel-Opfer vor laufender Kamera

Tübingen

13-jähriges Mädchen wird zum Prügel-Opfer vor laufender Kamera

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    Auf dieser Bank in Tübingen wird eine 13-Jährige von mehreren Mädchen brutal verprügelt. Ein Mädchen filmt die Attacke in Tübingen und stellt das Video anschließend auf Facebook.
    Auf dieser Bank in Tübingen wird eine 13-Jährige von mehreren Mädchen brutal verprügelt. Ein Mädchen filmt die Attacke in Tübingen und stellt das Video anschließend auf Facebook. Foto: Sebastian Kahnert (dpa)

    Ein junges Mädchen wird von einer Gruppe 13- und 14-Jähriger geschlagen und getreten. Das Video zur Tat, das im Internet kursiert, hat breite Empörung ausgelöst. Der mit einem Smartphone aufgenommene Clip zeigt mehrere Mädchen auf einem Spielplatz in Tübingen: Sie gruppieren sich um eine sitzende 13-Jährige und schlagen und treten abwechselnd auf ihr Opfer ein.

    Tat führt zu Hasstiraden im Internet

    Die Tat führte im Internet zu Gewaltaufrufen und Hasstiraden gegen die mutmaßlichen Schlägerinnen. Die Polizei und das Landeskriminalamt (LKA) von Baden-Württemberg zeigten sich am Freitag über die Reaktionen besorgt. Rund ein Dutzend jugendliche Zeugen hatten die Szene beobachtet. Die Köpfe der Schlägerinnen sind von der Kamera weitgehend abgeschnitten. Das Video endet mit einer Aufnahme der verletzten 13-Jährigen - ihr blutiges Gesicht ist gut erkennbar.

    Experten appellieren zur Rücksichtnahme

    Wer das Original-Video aufgenommen und hochgeladen hatte, wollte die Polizei zunächst nicht mitteilen. Mehr als 12 000 Mal klickten Internetnutzer bis Freitagnachmittag auf das Video bei Facebook, wie Stefan Meißner, Sprecher des Regierungspräsidiums Tübingen, sagte.

    "Das Mädchen darf nicht noch Tausende Male Opfer werden", sagte der LKA-Medienexperte Stefan Middendorf der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Die 13-Jährige müsse wieder zur Normalität zurückzukehren können.

    Tübinger Mädchengang verprügelt 13-Jährige

    Das Opfer selbst hat laut Polizeibericht unmittelbar nach der Tat am Montag, 17. November, Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle in Tübingen erstattet. Die Beamten ermitteln wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung gegen mehrere 13 und 14 Jahre alte Mädchen. Das Opfer wurde bei der Schlägerei leicht verletzt. Das Motiv für die brutale Tat gab der Polizei zunächst Rätsel auf. Ob die Verdächtigen die 13-Jährige nahe ihrem Schulhof gezielt aufgesucht hatten, war zunächst unklar. Die Mädchenclique und ihr Opfer besuchen nach Polizeiangaben unterschiedliche Schulen.

    Psychische Gewalt kann zu Traumatisierung führen

    Durch das Video erleide das Opfer nicht nur körperliche, sondern auch psychische Gewalt, mahnte auch der Vizepräsident der Landespsychotherapeutenkammer, Martin Klett, in Freiburg. Die verfilmte Attacke zu veröffentlichen, könne zu Traumatisierungen führen. "Das ist eine ganz große Beschämung und ein schwer erträgliches Gefühl von Ohnmacht. Das kann in dem Alter zu sozialem Rückzug bis hin zu Schulverweigerung führen", erklärte der Experte.

    Experten betreuen Schüler und Eltern

    An der Tübinger Gemeinschaftsschule, die das Opfer besucht, hätten sich am Donnerstag vor Unterrichtsbeginn Schulpsychologen mit den rund 1600 Schüler unterhalten, sagte Meißner vom Regierungspräsidium. Den Pädagogen und Betreuern sei es gelungen, die Schülerschaft zu beruhigen. Auch den Eltern habe man den Dialog angeboten. Das 13-jährige Opfer sei seit dem Vorfall am Montag nicht mehr zur Schule gekommen.

    Gefilmte Gewalttaten sind nicht neu

    Gewalttaten, die in Video-Form online kursieren, sind unter Schülern kein neues Phänomen: 2012 etwa waren in Mecklenburg-Vorpommern zwei Zehntklässler einer Schweriner Schule verwiesen worden, weil sie einen jüngeren Mitschüler vor laufender Kamera drangsaliert hatten. Wie bei dem jüngsten Fall in Tübingen, stellten die Täter den Videoclip ins Internet.

    In Tübingen nahmen Beamte den Angaben nach eine Fülle an Kommentaren in Sozialen Netzwerken unter die Lupe. Sie untersuchten die Beiträge auf Beleidigungen, Bedrohungen oder Aufrufe zu Gewalt-Delikten, erklärte eine Polizeisprecherin.  AZ/dpa

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