Wie der "Spiegel" am Sonntag vorab aus seiner neuen Ausgabe berichtet, verstößt ein Tracking-Dienst, der auf der Homepage des Bundestags eingesetzt wird, offenbar gegen Datenschutzrichtlinien. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar habe deswegen eine Prüfung eingeleitet.
Tracking-Dienste kommen dann zum Einsatz, wenn Webseitenbetreiber Rückschlüsse auf das Surfverhalten der User ziehen wollen. Wie das Magazin weiter berichtet, wird der Tracker-Dienst nicht nur auf der Seite bundestag.de genutzt, sondern auch beim Kinderportal des Bundestags, kuppelkucker.de. Auf beiden Seiten wird in den Datenschutzinformationen nicht auf die Nutzung dieser Software hingewiesen.
"Dass Besucher der Bundestagsseite nicht darüber informiert werden, dass ein Tracking-Tool benutzt wird, ist datenschutzrechtlich nicht zulässig", sagte Hubertus Gersdorf, Mitglied der Enquetekommission Internet und digitale Gesellschaft, dem Magazin. Dagegen ließ die Bundestagsverwaltung verlauten, sie sehe "keine Anhaltspunkte" dafür, dass die derzeit eingesetzte Technik gegen die "gesetzlichen Bestimmungen" verstöße. AFP/AZ