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Tod in Sinsheim: 13-Jähriger erstochen: Verdächtiger 14-Jähriger bestreitet Tat

Tod in Sinsheim

13-Jähriger erstochen: Verdächtiger 14-Jähriger bestreitet Tat

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    Ein 13-Jähriger wurde tot auf einem Feld in der Nähe eines Waldes in Sinsheim gefunden.
    Ein 13-Jähriger wurde tot auf einem Feld in der Nähe eines Waldes in Sinsheim gefunden. Foto: Lino Mirgeler, dpa (Symbolbild)

    Nach der Messerattacke auf einen 13-Jährigen in der Kleinstadt Sinsheim in Baden-Württemberg bestreitet der dringend verdächtige 14-Jährige die Tat. Er habe seine Unschuld bei der Eröffnung des Haftbefehls beteuert, teilte die Staatsanwaltschaft Heidelberg am Freitag mit. Nach dem Obduktionsergebnis starb der 13-Jährige an "Verbluten nach innen". Hinter der Tat stehen wohl Eifersuchtsstreitigkeiten um ein zwölfjähriges Mädchen.

    Es wäre nicht die erste Tat, die der Junge mit einem Messer begangen hat

    Der 14-Jährige war am Mittwoch mit einem Küchenmesser in der Hand neben der Leiche des Jungen und dem Mädchen im Stadtteil Eschelbach festgenommen worden. Der 14-Jährige hatte bereits im vergangenen November an einer Realschule in Östringen im Kreis Karlsruhe einen Mitschüler mit einem Messer schwer verletzt. Sein Mitschüler musste mit einem Hubschrauber ins Krankenhaus geflogen werden, er selbst wurde verhaftet.

    Nach der ersten Messerattacke wurde das Familiengericht nicht eingeschaltet

    Das zuständige Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises hat nach diesem ersten Messerangriff das Familiengericht nicht eingeschaltet. Nach Angaben des dafür zuständigen Landgerichts Heidelberg wird das Familiengericht mit Fällen von Gefahr für das Kindeswohl befasst. Im diesem Fall seien aber wahrscheinlich aus Sicht des Jugendamtes weder Sorgerechtsentzug für die verwitwete Mutter noch Zwangsunterbringung des Jungen nötig gewesen, sagte der Gerichtssprecher. Für solche schwerwiegenden Schritte ist eine richterliche Genehmigung erforderlich.

    Eine Anfrage der Staatsanwaltschaft erreichte das Jugendamt vermutlich zu spät

    Das Familiengericht sei etwa eine Woche nach Erhalt der Akte der Staatsanwaltschaft Mitte Januar auf das Jugendamt zugegangen, um sich über die ergriffenen Maßnahmen zu informieren. Wenige Tage vor der Tat sei eine weitere routinemäßige Anfrage an das Jugendamt ergangen. Das Schreiben habe die Behörde aber wahrscheinlich nicht mehr vor der Tat erreicht. (dpa)

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