Hunde gelten als treue Begleiter, Katzen als launische, aber kluge Mitbewohner, manche Hausschweine haben ihren eigenen Platz auf dem Sofa, und mit Alpakas kann man mittlerweile Wandertouren unternehmen. Das Verhältnis der Menschen zu Tieren hat sich verändert. Juristisch galten Tiere lange als Gegenstände. Heute wird ihre Rolle im deutschen Gesetz differenzierter definiert: „Tiere sind keine Sache“ steht im Bürgerlichen Gesetzbuch in Paragraf 90a. Darauf folgt aber: „Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften anzuwenden.“
Tierrecht