Er dürfte jedem Hundebesitzer zur Genüge bekannt sein: der Hundeblick. Die Aufforderung zur gemeinsamen Gassirunde scheint den vierbeinigen Mitbewohnern rund um die Uhr ins Gesicht geschrieben zu sein. Dass jeder Hundehalter dazu angehalten ist, seinem Tier ausreichend Auslauf zu gewähren, sollte eigentlich klar sein. Nun will Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) diese Pflicht in einer Verordnung festhalten und Halter unter anderem dazu veranlassen, ihrem Tier mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu geben.
Klöckner äußerte sich dazu am Montag: "Haustiere sind keine Kuscheltiere - ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden." Mit einem Spaziergang oder Auslauf im Garten, soll demnach sichergestellt werden, dass Hunde "genug Bewegung bekommen und nicht zu lang alleingelassen werden."
Gassigehen als Pflicht: Hunde brauchen Kontakt zu Herrchen und Frauchen
Den Vorstoß der Bundeslandwirtschaftsministerin bewertet Marianne Ruß, Vorsitzende des bayerischen Landesverbands für das Hundewesen, positiv. "Der persönliche Kontakt zum Hundeführer ist unbedingt nötig", sagte sie unserer Redaktion. Besonders in Zeiten der Corona-Pandemie beobachte sie einen Zuwachs an Hundehaltern, die sich oft den Bedürfnissen der Tiere nicht bewusst seien. "Wer sich einen Hund hält, der hat auch die Verantwortung zu tragen."
Das bedeutet, auch berufstätige Hundehalter müssen mit ihrem Vierbeiner Gassigehen, wenn der Hund sich nicht im eigenen Garten austoben kann. Wem die Zeit fehlt, dem rät Ruß: "Suchen Sie sich eine Person, die sich um den Hund kümmert." Die Bezugsperson auf Zeit könne eine professionelle Pflegestelle für tagsüber sein, aber auch Menschen aus dem persönlichen Umfeld.
Wichtig sei außerdem, dass das Tier seinen Auslauf nicht nur im Garten erhält. "Jeder Hund braucht seine sozialen Kontakte und muss viel kennenlernen", so Ruß. Sie selbst habe ihre Welpen schon mit drei Wochen auf die Wiese gesetzt und die "hatten draußen die höchste Freude."
Züchter müssen vier Stunden täglich mit den Welpen verbringen
Klöckners Entwurf, der am Montag an Länder und Fachverbände ging und ab Anfang des nächsten Jahres gelten soll, sieht neben mehr Auslauf auch strengere Regeln für Hundezüchter vor: Höchstens drei Würfe gleichzeitig darf ein Züchter dann betreuen. Außerdem muss er sich mindestens vier Stunden am Tag mit den Welpen beschäftigen.
Diese Vorgaben entsprechen, so die Bundeslandwirtschaftsministerin, neuen Erkenntnissen von Experten, wonach Hunde eine möglichst geringe Zeit alleine zuhause sein sollten. "Ich finde die Aktion gut", sagte Ruß. Ihr Verein habe zwar sehr strenge Regeln für die Zucht, "aber besonders die Hinterhofzüchter machen uns zu schaffen."
Weiterhin verbietet Klöckner in ihrer Verordnung eine dauerhafte Anbindehaltung von Hunden - wie zum Beispiel bei Hofhunden an der Kette. An dieser Stelle kritisiert Ruß die Bundeslandwirtschaftsministerin und prophezeit: "Genauso wie bei dem Verbot von Würgehalsbändern gibt es da immer Schlupflöcher."
Wie soll die Verordnung durchgesetzt werden?
Wie also sollen die geplanten Regeln zum Tierschutz überhaupt kontrolliert werden? Der Deutschen Presse Agentur sagte eine Sprecherin der Ministerin, dafür seien die Behörden der Länder zuständig. Diese würden aber sicherlich nicht bei jedem Hundebesitzer klingeln und fragen, ob er schon mit dem Hund draußen war. Es gehe vor allem um die Zwingerhaltung von Hunden. Denn auch Gebrauchshunde, wie zum Beispiel Polizeihunde, die häufig im Zwinger gehalten werden, "brauchen ihre Freizeit und Erholung", sagte Marianne Ruß. (mit dpa)
Das könnte Sie auch interessieren:
- Wolf in Aichach: Sind Herdenschutzhunde die Lösung - oder ein neues Problem?
- So kommt der Hund gut durch die Ferienzeit
- Hundeführerschein? Hinter dieser Idee steht ein Schwabmünchner
Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.