Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

TV-Moderator: Jauchs siegen vor Gericht

TV-Moderator

Jauchs siegen vor Gericht

    • |
    jauch und frau
    jauch und frau Foto: dpa

    Karlsruhe (dpa) - Günther Jauch hat sich mit einer Klage gegen ein nicht genehmigtes Werbefoto in einer Rätselzeitschrift durchgesetzt. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch dürfen Aufnahmen von Prominenten nur dann ohne deren Einwilligung abgedruckt werden, wenn damit ein gewisser Informationswert für die Leser verbunden ist.

    Im konkreten Fall wurde das Bild des beliebten TV-Moderators auf dem Titelblatt eines Rätselsonderhefts der Zeitschrift Superillu veröffentlicht, versehen mit einer knappen Unterzeile. Ein journalistischer Beitrag im Innenteil fehlte.

    Laut BGH beschränkte sich der Informationsgehalt des Textes darauf, einen Anlass zum Abdruck des Fotos zu schaffen. Damit sei der Werbe- und Imagewert des Fernsehstars für das Rätselheft ausgenutzt und sein Persönlichkeitsrecht verletzt worden. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, muss nun das Oberlandesgericht Hamburg entscheiden, an das der Fall zurückverwiesen wurde. Jauch fordert 100 000 Euro Lizenzgebühr.

    "Günther Jauch zeigt mit ,Wer wird Millionär', wie spannend Quiz sein kann", lautete der Text unter dem relativ großen Foto des Moderators. "Ich kann mir keinen deutlicheren Fall von Zwangskommerzialisierung vorstellen", hatte Jauchs Anwältin Cornelie von Gierke in der Verhandlung am Mittwoch argumentiert.

    Hochzeitsfoto hätte nicht gedruckt werden dürfen

    Zwar hat der BGH-Wettbewerbssenat in der Vergangenheit mehrfach erlaubt, dass mit Prominenten auch ohne deren Einwilligung geworben wird - allerdings nur, wenn dabei aktuelle Ereignisse von öffentlichem Interesse thematisiert werden.

    Auch die Ehefrau des Moderators war am Mittwoch vor Gericht erfolgreich: Der Offenburger Burda Senator Verlag muss Thea Sihler-Jauch mit 15 000 Euro für den Abdruck eines Hochzeitsfotos entschädigen. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte ein entsprechendes Urteil am Mittwoch in zweiter Instanz. Die Veröffentlichung verletze das Persönlichkeitsrecht der Klägerin "schwerwiegend und schuldhaft". Das in der Zeitschrift Freizeit Revue abgedruckte Bild hatte ein Paparazzo bei der Jauch-Hochzeit im Sommer 2006 aus dem Verborgenen aufgenommen.

    Das Paar hatte ausdrücklich in privatem Rahmen heiraten wollen und sich Medienberichterstattung über die Feierlichkeiten verbeten.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden