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Supertalent 2013: RTL darf Auftritt von "Qult"und "Fäkal-Kommentar" von Dieter Bohlen nicht zeigen

Supertalent 2013

RTL darf Auftritt von "Qult"und "Fäkal-Kommentar" von Dieter Bohlen nicht zeigen

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    RTL darf Auftritt von "Qult"und "Fäkal-Kommentar" von Dieter Bohlen nicht zeigen
    RTL darf Auftritt von "Qult"und "Fäkal-Kommentar" von Dieter Bohlen nicht zeigen

    Supertalent darf Aufzeichnung nicht ausstrahlen: Das Landgericht Berlin (Az: 15 O 474/13) hat  RTL in einer einstweiligen Verfügung auf Antrag der  Berliner RAP- Band "Qult" die Veröffentlichung der Aufzeichnung ihres  Musikbeitrages bei "Das Supertalent" verboten.

    "Qult" beschwert sich über Auftrittbedingungen bei Supertalent

    Die Musiker beanstanden vor allem unbrauchbare  Auftrittsbedingungen. "Die Bühnenlautsprecher waren falsch  eingestellt, die Tontechnik verwendete nicht die richtige Musik und  als wir uns beschwerten, ernteten wir Schmähkritik von Dieter Bohlen  und sollten die Klappe halten", so Jens Gläsker von Qult, der  außerdem bemängelt, dass der Band ein fest zugesagter Soundcheck  verwehrt wurde.

    "Qult": "Ein solches Chaos wie  beim Supertalent haben wir noch nie erlebt"

    Sein Bandkollege David Günther: "Wir sind professionelle Musiker,  die etwa 500 Liveauftritte durchgeführt haben, ein solches Chaos wie  beim Supertalent haben wir noch nie erlebt. Wir haben extra für die  Show ein 5-Minuten Lied auf 3-Minuten umgearbeitet. Die Tontechnik  vom Supertalent hat dann trotzdem den 5-Minuten-Beat eingelegt."

    "Qult" rät allen Teilnehmern bei Supertalent auf Soundcheck zu bestehen

    Jens Gläsker ergänzt: "Ich habe während der Aufzeichnung  beanstandet, dass der falsche Beat eingelegt wurde, außerdem konnten  wir wegen im Pegel extrem eingestellter Bässe aus den Bühnenmonitoren unseren Gesang nicht präzise und synchron einsetzen. Wir können allen Musikern, die beim Supertalent auftreten, nur raten, auf einen  Soundcheck zu bestehen, weil die Tontechnik überfordert ist".

    "Qult" beschwert sich und Dieter Bohlen spottet

    Rechtsanwalt Bernd Roloff aus Hamburg, der die Musiker von Qult in dem Verfahren vor dem Landgericht Berlin vertritt: "Meine Mandanten  müssen laut Vertrag unentgeltlich auftreten, aber auch dann gibt es  Nebenpflichten der Produktionsgesellschaft, die beachtet werden  müssen. Eine Entstellung der künstlerischen Leistung durch  unbrauchbare technische Voraussetzungen muss nicht hingenommen  werden. Außerdem habe ich Bedenken gegen den Fäkal-Kommentar von  Herrn Bohlen, wonach Qult aufgesetzte Rapper-Kacke servieren würde.  Insbesondere unter diesen Auftrittsbedingungen wurde hier die Grenze  zur Schmähkritik überschritten", so Roloff.

    RTL darf Auftritt von "Qult"und "Fäkal-Kommentar" von Dieter Bohlen nicht zeigen

    "Wir haben uns beim Supertalent nicht selbst angemeldet, sondern  sind von einem Fan empfohlen worden, den wir nicht enttäuschen  wollten", so Jens Gläsker, der mit seinem Bandkollegen einer Meinung  darüber ist, dass die Sendung der Aufzeichnung für die Band nur  negative Publicity erzeugen würde. "Bohlen zog dann auch noch den  Vergleich zu Bushido, offenbar konnte er unsere Texte selbst über die Lautsprecheranlage auch nicht verstehen", so Gläsker weiter.

    Zur Einschaltung ihres Anwalts und des Gerichts sah sich die Band  gezwungen, weil weder die Produktionsgesellschaft noch RTL-Television freiwillig auf die Sendung der Aufzeichnung verzichten wollten.  "Unsere Fans zahlen für unsere CDs und Shows gutes Geld, deswegen  können wir Ihnen dieses Desaster nicht zumuten und begrüssen es, dass das Landgericht Berlin dies genauso sieht", so Gläskers Kommentar zum Stand des Prozesses. AZ

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