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Südafrika: Muss Oscar Pistorius hinter Gitter?

Südafrika

Muss Oscar Pistorius hinter Gitter?

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    Muss Oscar Pistorius hinter Gitter?
    Muss Oscar Pistorius hinter Gitter? Foto: Phill Magakoe, dpa

    Im Prozess gegen Südafrikas Paralympics-Star Oscar Pistorius beginnt die wohl letzte Etappe: Seine Richterin muss nun über das Strafmaß für die fahrlässige Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp in der Valentinsnacht des vergangenen Jahres entscheiden. Dazu beginnen an diesem Montag vor dem Obersten Gericht in Pretoria Anhörungen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft. 

    Sie können Argumente für eine milde oder strenge Bestrafung des einstigen Sportidols Südafrikas vortragen. Auch die erneute Befragung von Zeugen ist möglich. Nach südafrikanischem Gesetz reicht die Bandbreite bei fahrlässiger Tötung von einer Bewährungsstrafe bis zu 15 Jahren Gefängnis. 

    Pistorius erschoss seine Freundin Reeva Steenkamp

    Der Fall Pistorius - eine Chronologie

    14. Februar 2013: Steenkamps Leiche wird in Pistorius' Wohnung gefunden. Der Sportler hatte die 29-Jährige durch die geschlossene Toilettentür mit vier Schüssen aus einer seiner Schusswaffen getötet. Er wird festgenommen.

    15. Februar 2013: Bei einem ersten Gerichtstermin, bei dem Pistorius Mord an seiner Freundin zur Last gelegt wird, bestreitet er den Mordvorwurf.

    19. Februar 2013: Pistorius macht geltend, er habe hinter der Toilettentür einen Einbrecher vermutet und "furchtbare Angst" gehabt.

    22. Februar 2013: Pistorius wird gegen eine Kaution von umgerechnet 75.000 Euro freigelassen.

    März 2014: Zum Prozessauftakt sagt eine Zeugin aus, sie habe in der Tatnacht "schreckliche Schreie" einer Frau und Schüsse gehört. Pistorius übergibt sich bei der Verlesung des Autopsieberichts.

    April 2014: Pistorius beginnt seine Aussage mit einer Entschuldigung bei Steenkamps Familie. Immer wieder bricht er im Kreuzverhör in Tränen aus und verwickelt sich auch in Widersprüche.

    30. Juni 2014: Nach sechswöchiger Pause, in der sich Pistorius psychiatrischen Untersuchungen unterziehen muss, erklären drei Psychiater und ein Psychologe, dass der Angeklagte zur Tatzeit voll schuldfähig war.

    11. September 2014: Richterin Thokozile Masipa spricht Pistorius von den Vorwürfen des Mordes und des Totschlages frei.

    12. September 2014: Pistorius wird wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässigen Waffengebrauchs in einem Fall schuldig gesprochen.

    21. Oktober 2014: Das Strafmaß wird verkündet: maximal fünf Jahre Gefängnis. Pistorius muss seine Haft sofort antreten.

    10. Dezember 2014: Die Berufung wird zugelassen.

    19. Oktober 2015: Pistorius wird auf Bewährung und unter Auflagen vorzeitig aus der Haft in den Hausarrest entlassen.

    3. November 2015: Im Berufungsverfahren fordert die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Mordes

    3. Dezember 2015: Pistorius wird wegen Mordes schuldig gesprochen, der Fall wird an die Vorinstanz zurückverwiesen.

    3. März 2016: Das Verfassungsgericht weist eine Beschwerde des Sportlers gegen den Schuldspruch zurück.

    6. Juli 2016: Pistorius wird zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Er tritt seine Strafe sofort an. Sowohl Anklage als auch Verteidigung können Berufung gegen das Strafmaß einlegen.

    Der heute 27-jährige Pistorius hatte das 29 Jahre alte Model Steenkamp in der Nacht zum 14. Februar durch eine geschlossene Toilettentür in seiner Villa unweit der Hauptstadt Pretoria erschossen. Dafür wurde er des Mordes angeklagt. Im Prozess machte Pistorius geltend, die Person in der Toilette für einen Einbrecher gehalten zu haben.

    Richterin Thokozile Masipa folgte dieser Version des von Kindheit an beinamputierten und auf Prothesen laufenden Sprint-Weltrekordlers. Der Mord-Vorwurf der Staatsanwaltschaft sei nicht hinreichend bewiesen worden, erklärte sie. Mehrere Zeugen der Anklage stufte sie als unglaubwürdig ein und sprach Pistorius schließlich am 12. September lediglich der fahrlässigen Tötung schuldig.

    Entscheidung über Strafmaß für Pistorius wohl noch diese Woche

    Wann die Richterin nach Abwägung aller Argumente ihre Entscheidung zum Strafmaß bekanntgibt, ist noch unklar. Experten wie der Strafverteidiger William Booth wiesen darauf hin, dass die Richterin sich nach den Anhörungen für die Abwägung aller Argumente mehrere Wochen Zeit lassen könnte. Andere Beobachter des Verfahrens gehen davon aus, dass die Entscheidung noch in dieser Woche verkündet wird.

    Sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch die Verteidigung könnten Berufung einlegen, falls das Strafmaß deutlich von ihren Vorstellungen abweicht. Sollten beide Seiten den Richterspruch akzeptieren, wäre damit einer der international aufsehenerregendsten Strafprozesse seit Jahrzehnten beendet. dpa

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