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Stuttgart: Was zur Verurteilung des Stuttgarter Friedhofsmörders führte

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Was zur Verurteilung des Stuttgarter Friedhofsmörders führte

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    Mitarbeiter der Spurensicherung untersuchten am 10.09.2015 auf einem Friedhof in Stuttgart einen Tatort, an dem eine Leiche gefunden wurde. Jetzt endete der Prozess zur Tat.
    Mitarbeiter der Spurensicherung untersuchten am 10.09.2015 auf einem Friedhof in Stuttgart einen Tatort, an dem eine Leiche gefunden wurde. Jetzt endete der Prozess zur Tat. Foto: Bernd Weissbrod, dpa

    Warum hat ein 30-Jähriger seine Bekannte ermordet? Das konnte das Landgericht Stuttgart am Mittwoch nicht klären. Dafür aber das Strafmaß festlegen ...

    Das Landgericht war sich ganz sicher: Der Angeklagte hat eine 21-Jährige auf dem Stuttgarter Pragfriedhof ermordet. Mit einem Keramik-Übertopf hat der Hilfskoch und Eventpianist demnach aus Heimtücke auf seine arg- und wehrlose Bekannte eingeschlagen, ihr mehrfach gegen Kopf und Oberkörper getreten, zig Knochen gebrochen und ihr dann mit dem Knie auf der Brust die Luft zum Atmen genommen. Aber: "Die Frage nach dem Motiv müssen wir offen lassen", sagte Richter Wolfgang Hahn.        

    Kurze braune Haare, Kinnbärtchen, blaues Hemd, graues Sakko - das Urteil "Lebenslang wegen Mordes" nahm der schmächtige 30-Jährige ohne sichtbare Regung zu Kenntnis. Den Prozess hatte er weitgehend schweigend verfolgt. Erst am letzten Tag brach er sein Schweigen, um seine Unschuld zu beteuern. "Ich werde hier nichts zugeben, was ich nicht getan habe." Niemals hätten er und das Opfer gestritten.   

    Blut des Opfers am Hemd des Angeklagten

    "Nichts spricht gegen seine Täterschaft", begründete Richter Hahn sein Urteil wegen Mordes. Die Anklage hatte noch auf Totschlag gelautet, was dem 30-Jährigen im Zweifel ein milderes Urteil gebracht hätte.

    Zum einen habe der Angeklagte schon in Vernehmungen Täterwissen offenbart. Auch führte Hahn eine "enorme Zahl an Indizien" auf, die im Prozess gegen ihn gesprochen hatten: etwa  Blutspuren der Toten an seinem Hemd, passende Fußabdrücke am Kopf der Toten oder drei seiner Knöpfe, die unter der Leiche gefunden wurden. Die Beweise hätten eine "eindeutige Sprache" gesprochen.

    Auch für die stärksten Indizien hatte der 30-Jährige eine Erklärung: Das Blut an seinem Hemd und an seien Schuhen stamme von Nasenbluten der Toten zwei Tage vorher in einer Disco. Und die Knöpfe am Tatort von einer Rangelei mit drei Jugendlichen, die auf dem Friedhof  Drogen konsumiert hätten, was er ablehne und sie deshalb zur Rede gestellt habe.

    Pflichtverteidiger ist von Unschuld des Angeklagten überzeugt

    Sein Pflichtverteidiger kündigte umgehend einen Antrag auf Revision an. Er sei von der Unschuld seines Mandanten überzeugt, rechne aber mit Ablehnung der Revision.

    Die Stiefeltern der Toten, die sie direkt nach der Geburt adoptiert hatten, zeigten sich erleichtert über das Urteil. "Weil wir jetzt in Ruhe trauern können", sagte die Mutter. Unter Tränen hatten beide am vorletzten Prozesstag an ihre Tochter erinnert. "Sie wäre sicher eine gute Erzieherin geworden", sagte die Mutter. Mit ihrem Mann rief sie die Initiative "Ein Stern für Lena. Gegen Gewalt" ins Leben. Mit Spenden wollen sie Gewaltpräventionsprojekte an Schulen oder Jugendeinrichtungen unterstützen. AZ, Roland Böhm, dpa, lsw

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