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Stuttgart: Betreiber von "Flatrate-Bordellen" zu Gefängnisstrafen verurteilt

Stuttgart

Betreiber von "Flatrate-Bordellen" zu Gefängnisstrafen verurteilt

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    In Stuttgart sind zwei Männer wegen Zuhälterei und Menschenhandel verurteilt worden.
    In Stuttgart sind zwei Männer wegen Zuhälterei und Menschenhandel verurteilt worden. Foto: dpa

    Das Gericht sah es als erwiesen an, dass  die 35- und 38-jährigen Männer den Kopf einer Bande bildeten, die  über Jahre hinweg junge Rumäninnen unter zum Teil falschen  Versprechungen nach Deutschland lockte und sie zur Prostitution  zwang, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte.

    Die Männer hatten zudem für die Frauen keine  Sozialversicherungsbeiträge abgeführt und so den zuständigen  Stellen fast 1,8 Millionen Euro vorenthalten. Das Gericht  verurteilte die beiden Angeklagten deshalb zu Haftstrafen von  achteinhalb Jahren sowie fünf Jahren und drei Monaten.

    Mehrere ihrer über ganz Deutschland verstreuten Etablissements  hätten die Männer als sogenannte "Flatrate-Bordelle" betrieben, bei  denen Kunden gegen Zahlung von maximal 100 Euro die Dienste der  Frauen beliebig oft in Anspruch nehmen durften. Die Arbeitszeiten  der Prostituierten betrugen dabei laut Gericht bis zu 14 Stunden  täglich an sechs Tagen in der Woche. Auch bei Krankheit hätten die  Frauen arbeiten müssen.

    Weniger als fünf Euro pro Freier

    Je Kundenkontakt hätten die Verurteilten den Frauen in diesen  Einrichtungen weniger als fünf Euro Entgelt gelassen. "Das  übermäßige Profitstreben der Angeklagten auf Kosten der  finanziellen Belange, der Gesundheit und nicht zuletzt der Würde  der Opfer durchzieht das ganze Tatgeschehen", erklärte der  Vorsitzende Richter Claus Belling.

    Mammutprozess in Stuttgart dauerte über zwei Jahre

    Mit dem rechtskräftigen Urteil vom Donnerstag endete ein über zwei Jahre dauerndes Mammutverfahren rund um die beiden nun  verurteilten Menschenhändler. Die Beweisaufnahme hatte sich den  Angaben zufolge über 72 Verhandlungstage erstreckt, in denen über  40 Zeugen und Sachverständige dem Gericht Rede und Antwort standen.

    Im Laufe des Verfahrens hatte das Gericht demnach bereits acht  weitere Angeklagte zwischen 28 und 41 Jahren wegen ihrer  Mitgliedschaft in der kriminellen Bande zu Gefängnisstrafen  zwischen eineinhalb Jahren und vier Jahren und neun Monaten  verurteilt. afp

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