Der Schlag traf ihn aus heiterem Himmel. Ralf W. (Name geändert) hatte in Siegburg gegen einen Neonazi-Aufmarsch demonstriert. Die Atmosphäre sei völlig entspannt gewesen, berichtet er. Dann brach ein Polizeihelm dem Familienvater die Nase.
Auf einen Verdachtsfall von illegaler Polizeigewalt kommen in Deutschland nach Ansicht von Forschern mindestens fünf Fälle, die nicht einmal angezeigt werden. Das Dunkelfeld liegt demnach bei mindestens 10.000 mutmaßlichen Gewalttaten durch Polizisten pro Jahr. Das geht aus der ersten Studie zur Erforschung illegaler Polizeigewalt in Deutschland hervor. Wissenschaftler der Ruhr-Universität Bochum haben am Dienstag einen Zwischenbericht der Studie "Körperverletzung im Amt" veröffentlicht, für die knapp 3400 mutmaßliche Opfer von Polizeigewalt Auskunft gaben.
Betroffene fürchten sich davor, Polizisten zu beschuldigen
Laut amtlicher Statistik wird wegen 2000 Verdachtsfällen illegaler Polizeigewalt gegen rund 4000 Polizisten im Jahr von den Staatsanwaltschaften ermittelt. Das ist das sogenannte Hellfeld. Mit dem Verhältnis von 1:5 von Hell- zu Dunkelfeld sei man sehr vorsichtig gewesen, denn eigentlich habe die Studie sogar ein Verhältnis von 1:6 ergeben. "Wir nehmen außerdem an, dass diejenigen, die Anzeige erstatten, sich auch eher an einer solchen Umfrage beteiligen, also überrepräsentiert sind", sagte Professor Tobias Singelnstein.
Dem Vorwurf, dass Befragte die Polizei mit falschen Beschuldigungen überhäuft haben könnten, entgegnet der Kriminologe: "Wir haben eher große Zurückhaltung und Furcht der Befragten erlebt." Wo in den Fragebögen Widersprüche auftauchten, wurden die Teilnehmer aus der Studie entfernt.
Fast jeder Fünfte erlitt Knochenbrüche oder Kopfwunden
Ein erhöhtes Risiko, Opfer eines polizeilichen Übergriffs zu werden, besteht den Wissenschaftlern zufolge bei Großveranstaltungen wie Demonstrationen oder am Rande von Fußballspielen. Gewalt der Polizei in privaten Wohnräumen sei dagegen eher selten. "Das dürfte schon daran liegen, dass die Polizei weniger in Privatwohnungen, sondern vor allem im öffentlichen Raum agiert", sagte Singelnstein.
Die Forscher hatten Menschen um Teilnahme an der Studie gebeten, die illegale Polizeigewalt erlebt haben. Entsprechend ist die Studie für die Gesamtbevölkerung nicht repräsentativ. 72 Prozent der Befragten sind Männer, durchschnittlich sind sie 26 Jahre alt und überdurchschnittlich gebildet. Einen Migrationshintergrund haben 16 Prozent der Befragten.
Mehr als zwei Drittel der Befragten (71 Prozent) berichteten von leichten und mittleren Verletzungen. Fast jeder Fünfte (19 Prozent) gab an, schwere Verletzungen wie Knochenbrüche, Kopfwunden oder innere Verletzungen erlitten zu haben. Bei 31 Prozent dauerte der Heilungsprozess mehrere Wochen. Vier Prozent gaben an, bleibende Schäden erlitten zu haben.
Nur selten wird gegen Polizisten Anklage erhoben
Ein Ermittlungsverfahren gegen die Polizisten wurde nach Kenntnis der Betroffenen in nur 13 Prozent der berichteten Fälle eingeleitet. Gegen eine Anzeige entschieden sich die Betroffenen vor allem, weil sie sich keine Chance ausrechneten, oder als Rache eine Gegenanzeige der Polizisten befürchteten.
Was die geringe Zahl der angezeigten Vorfälle, also das Hellfeld, angeht, wiesen die Strafverfahren gegen Polizisten zudem eine auffallend hohe Quote an Einstellungen der Verfahren auf. Nur in sechs Prozent der angezeigten Fälle sei Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt worden.
Ralf W. hat ähnliche Erfahrungen gemacht. Zuerst habe sich die Polizei geweigert, seine Anzeige aufzunehmen. Dann hätten ihn Polizisten, obwohl er stark geblutet habe, daran gehindert, ein Krankenhaus aufzusuchen. Erst als Journalisten begannen zu filmen, hätten sie ihn durchgelassen. Auf seine Strafanzeige folgte eine Gegenanzeige wegen schweren Landfriedensbruchs: "20 identische Aussagen von Polizisten. Ich hätte versucht, über das Absperrgitter zu springen und ein Beamter habe vor Schreck seinen Helm hochgerissen."
Nur zeigte das Röntgenbild, dass der Schlag von oben kam. "Das Verfahren gegen die Polizei wurde trotzdem eingestellt, ich sollte 600 Euro zahlen. Nach meinem Widerspruch wurde auch das Verfahren gegen mich eingestellt", berichtet der heute 52-jährige Unternehmer. "Das war eine bittere Erfahrung. Ich hätte das nicht für möglich gehalten." Die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte Studie wird fortgesetzt. (dpa)
Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.