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Studentin getötet: BGH hebt Bewährungsstrafen für Kölner Autoraser auf

Studentin getötet

BGH hebt Bewährungsstrafen für Kölner Autoraser auf

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    Grablichter und Blumen an einem Unglücksort in Köln: Zwei zu Bewährungsstrafen verurteilte Autoraser müssen ihre Haftstrafen vermutlich doch antreten.
    Grablichter und Blumen an einem Unglücksort in Köln: Zwei zu Bewährungsstrafen verurteilte Autoraser müssen ihre Haftstrafen vermutlich doch antreten. Foto: Henning Kaiser/Archiv (dpa)

    Zwei zu Bewährungsstrafen verurteilte Autoraser müssen ihre Haftstrafen vermutlich doch antreten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob die Strafaussetzung zur Bewährung des Kölner Landgerichts in einem am Donnerstag verkündeten Urteil auf.

    Die damals 21 und 22 Jahre alten Männer hatten sich nach den Feststellungen des Landgerichts im April 2015 in Köln ein illegales Autorennen geliefert. In einer Kurve kam der vorausfahrende Angeklagte ins Schleudern. Sein Wagen erfasste eine auf dem angrenzenden Radweg fahrende 19-jährige Studentin, die deshalb wenig später starb.

    Der BGH begründete die Aufhebung der Bewährung damit, dass die Angeklagten den Tod ihres Opfers zwar fahrlässig verursacht, das Rennen aber vorsätzlich gefahren und die Gefahr durch ihre aggressive Fahrweise bewusst herbeigeführt hätten. Das Landgericht hätte zudem bedenken müssen, "wie sich eine Strafaussetzung zur Bewährung auf das allgemeine Rechtsempfinden und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts auswirken würde."

    Die Staatsanwaltschaft hatte damals höhere Haftstrafen gefordert. Dem folgte der BGH aber nicht. Die Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung stand nicht zur Debatte (Az. 4 StR 415/16).  Über die Bewährung  muss nun erneut das Landgericht entscheiden.

    Höehere Strafen für Autoraser beschlossen

    Autorasern drohen künftig generell härtere Strafen. Der Bundestag beschloss Ende Juni, Straßenrennen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat zu ahnden. Veranstalter und an den Rennen beteiligte Fahrer werden demnach mit Geldstrafen oder bis zu zwei Jahren Haft belegt. Kommen Menschen ums Leben oder werden sie schwer verletzt, drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis. Durch die Neuerung wird es zudem möglich, die Autos der Beteiligten zu beschlagnahmen und ihnen den Führerschein wegzunehmen.

    Weil Strafverschärfungen in Deutschland nicht rückwirkend beschlossen werden können, fallen die beiden Kölner Autoraser nicht unter die neuen Regelungen. (afp, AZ)

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