Dann kam beim "Super Ding", einer speziellen Lotto- Spielvariante, der große Geldregen: Aber mit den mehr als 1,7 Millionen Euro folgten nichts als Ärger und heilloser Streit. Während sich zwei Monteure über den Gewinn freuten und von einem sorgenfreien Leben träumten, fühlte sich ein dritter Kollege ausgebootet. Er stellte Strafanzeige wegen Betrugs, ein Großteil des Gewinns wurde gepfändet. Parallel beschäftigte sich ein Zivilgericht mit dem Fall. Und dies traf am Mittwoch auch die erste Entscheidung: Der dritte Mann geht leer aus, verkündete eine Zivilkammer des Landgerichts Hildesheim.
Aber auch die beiden unstreitigen Lottogewinner, die bei der Entscheidung nicht im Gerichtssaal waren, wissen noch nicht, wie viel Geld sie letztendlich bekommen werden. Mehr als 1,1 Millionen Euro liegen nach wie vor auf der Bank, beschlagnahmt von den Strafbehörden. Der Grund: "Die Staatsanwaltschaft hat gegen beide Männer vor dem Amtsgericht Klage wegen Betrugs erhoben", sagte Gerichtssprecher Bernd Pingel. Geschädigt worden sein soll der angeblich ausgebootete Mitspieler. Wann der Strafprozess eröffnet wird, ist noch nicht klar. Und vor einer Entscheidung in diesem Verfahren bleibt das Geld wohl eingefroren. Zudem habe der Verlierer des Zivilprozesses noch die Möglichkeit, gegen die jetzige Entscheidung Berufung vor dem Oberlandesgericht Celle einzureichen.
"Wer behauptet, an einer Lottogemeinschaft teilgenommen zu haben, muss dies beweisen. Das ist dem Mann nicht gelungen", sagte Richter Michael Meyer-Lamp. Der angebliche Mitspieler habe weder eine Kopie des Spielscheins noch eine Quittung über den Spielbetrag von 21 Euro vorweisen können. Zwar halte die Kammer es für möglich, dass der Mann - wie viele Male zuvor - auch diesmal mitgespielt habe. "Die Gewissheit, dass seine Version der Wahrheit entspricht, konnten wir aber nicht gewinnen", sagte Meyer-Lamp.
Vor Gericht zählten schließlich nicht nur Indizien, sondern auch Beweise wie Belege und Zeugen. Diese konnte der dritte Mann nicht bringen. "Dies sollte jedem, der sich an einer Tippgemeinschaft beteiligt, eine Lehre sein", lautete der Rat des Richters. Tippgemeinschaften seien Vertrauenssache und daher besonders risikoanfällig, betonte der Geschäftsführer von Lotto Hamburg, Siegfried Spies. "Genau dieses Vertrauen in die Mitspieler und insbesondere in denjenigen, der das "Inhaberpapier" in Händen hält, kann leicht ins Wanken geraten."
Der Initiator der Tippgemeinschaft hatte am Abend nach der Lottoziehung den angeblich ausgebooteten Mann angerufen und nach der Telefonnummer des zweiten Mitspielers gefragt. Sinngemäß habe er laut Gericht gesagt, dass "wir" nichts gewonnen haben, es gebe aber eine gute Nachricht für den anderen Kollegen. Diesen Anruf wertete das Gericht eher zugunsten des Initiators. "Warum hätte er schlafende Hunde wecken sollen, wenn er den Mann eigentlich hintergehen wollte?", sagte der Richter in der Begründung. Auch die Angabe der Gewinner, sie hätten lediglich fünf Richtige mit Zusatzzahl erzielt, sei verständlich. "Sie wollten die Sache klein halten und nicht ihren Reichtum herausposaunen."
Freuen können sich lediglich die Anwälte. Ihre Gebühren richten sich auch nach der Höhe des Streitwertes - bei mehr als 1,1 Millionen Euro eine beachtliche Summe.