Eine Frau aus Stuttgart hat einen Rechtsstreit gegen das Reiseunternehmen L'TUR verloren, weil sie sich weigerte, ein versehentlich gebuchtes Flugziel zu bezahlen. In sächsischem Dialekt wollte die 53-Jährige am Stuttgarter Flughafen einen Flug nach Porto buchen und bekam stattdessen ein Ticket ins französische Bordeaux. Nachdem die Frau Widerspruch gegen die fällige Lastschrift über 294 Euro einlegt hatte, und das Reisedatum verstrichen war, zog L'TUR vor Gericht. Denn das Unternehmen stand selbst wegen des ausstehenden Betrags bei der Fluggesellschaft in der Pflicht.
Vor einem Stuttgarter Amtsgericht berichtete die L'TUR-Mitarbeiterin schließlich, sie habe zweimal in korrekter hochdeutscher Sprache die Flugroute genannt. Als die Kundin keine Einwände geäußert hatte, habe sie den Flug gebucht. Das Gericht urteilte daraufhin: "Versteht der Empfänger eine undeutlich gesprochene Erklärung falsch, so geht dies grundsätzlich zulasten des Erklärenden." Die Buchung der Stuttgarterin war also gültig, das Urteil rechtskräftig. "Wir hatten auch mit nichts anderem gerechnet", sagte Nina Meyer, Sprecherin von L'TUR, der Nachrichtenagentur dpa am Freitag zu dem ungewöhnlichen Fall. "So etwas haben wir noch nicht erlebt. Ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass so etwas öfter vorkommt." (dpa/lsw)