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Streit um Einbauküche: Mieterin muss laut BGH für nicht vorhandene Küche zahlen

Streit um Einbauküche

Mieterin muss laut BGH für nicht vorhandene Küche zahlen

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    Einen skurrilen Fall entschied der Bundesgerichtshof: Eine Frau muss Miete für eine nicht vorhandene Küche bezahlen.
    Einen skurrilen Fall entschied der Bundesgerichtshof: Eine Frau muss Miete für eine nicht vorhandene Küche bezahlen. Foto: Oliver Berg (dpa)

    Eine Mieterin in Berlin-Pankow muss eine Monatsmiete von 15,59 Euro für die Nutzung einer Einbauküche bezahlen, die gar nicht vorhanden ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit diesem Urteil am Mittwoch einen skurrilen und bundesweit einzigartigen Fall. Die

    Die nun vor Gericht unterlegene Mieterin wohnt seit 1997 in der Wohnung in Pankow und stimmte damals zu, neben der Miete noch 17,71 Euro monatlich für die Nutzung der Einbauküche zu zahlen.

    13 Jahre später erlaubte ihr dann der Vermieter unter Auflagen, eine eigene neue Küche einzubauen: Die Mieterin sollte die alte

    Küche wurde gestohlen, Vermieter bekam von Versicherung Geld

    Die Frau stimmte zu. Doch als 2014 die alte Einbauküche aus ihrem Keller gestohlen wurde und der Vermieter dafür von der Versicherung 2790 Euro bekam, stellte sie die Zahlung der Küchenmiete ein.

    Das Landgericht Berlin gab ihr darin Recht und räumte ihr eine Mietminderung von 15,59 Euro ab März 2014 ein - nicht aber der BGH.

    Dieser entschied nun zum Nachteil der Mieterin. Weil diese die alte Einbauküche nicht brauche, liege auch kein "Mangel" vor, der zu einer Mietminderung führte, hieß es zur Begründung. Ihre Zahlungspflicht bestehe auch unabhängig vom Schadenersatz der Versicherung für die gestohlene Küche.

    Mieterin ist verpflichtet, beim Auszug die nicht vorhandene Küche einzubauen

    Wie die Mieterin später ihrer vertraglichen Pflicht nachkommen soll, bei einem Auszug eine nicht vorhandene Küche sachgerecht wieder einzubauen, ließ der BGH offen. afp

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