Im Vergleich zum Vorjahr hätten sich diese Zahlen nicht verändert, berichtete das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Donnerstag. Um 8,5 Prozent gestiegen sei jedoch die Zahl der Überprüfungsverfahren zur Einschätzung des Kindeswohls. Rund 116.000 solcher Verfahren gab es 2013.
Zwei von drei Kindern, bei denen eine akute oder latente Gefährdung festgestellt wurde, wiesen der Statistik zufolge Anzeichen von Vernachlässigung auf, jedes vierte Anzeichen für psychische Misshandlung. Jugendämter müssen prüfen, ob Gefahr für das Wohl eines Kindes oder eines Minderjährigen besteht, wenn sie Hinweise darauf bekommen - etwa von Polizei, Schulen, Kitas oder Nachbarn. Seit 2012 wird dies statistisch erfasst. dpa