Der Massagesalon "Chantal" aus Frankfurt am Main hat vor dem Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch den Kürzeren gezogen. Denn das Gericht entschied in einem Urteil, dass Städte Bordelle oder Massagesalons weiterhin über eine Sperrverordnung in bestimmten Stadtteilen verbieten dürfen.
Per Sperrverordnung gegen Bordelle
Laut dem Urteil hatten in dem Massagesalon "Chantal" leicht- oder gar nicht bekleidete Damen "Handentspannung" und Massagen im Genitalbereich angeboten.
Das von der Stadt per Sperrverordnung verhängte Verbot des Salons, der Männern Entspannung in einem unauffälligen Hinterhaus anbot, hatte die Vorinstanz noch aufgehoben. Begründung: Die "gesellschaftlichen Akzeptanz der Prostitution" habe sich gewandelt. Die zeige sich im liberalen Prostitutionsgesetz von 2002.
Diesen Wandel wollten die Leipziger Richter aber als Argument nicht gelten lassen. "Der Jugendschutz und die Wahrung des öffentlichen Anstandes" seien weiterhin vorrangige "legitime Gemeinwohlziele", heißt es zur Begründung. afp/AZ