Eine fünfköpfige Räuberbande hatte den 77-Jährigen Rentner und Jäger im Dezember 2010 überfallen, als er auf dem Weg zu seinem Hundezwinger war. Die Maskierten zwangen ihn, mit ihnen ins Haus zu gehen, wo sie ihm seinen Geldbeutel abnahmen. Als sie die Räume durchsuchten und im ersten Stock einen Tresor öffneten, lösten sie einen Alarm aus.
Diese Gelegenheit nutzte der Rentner, der im Wohnzimmer in Schach gehalten wurde, um zu einer Pistole zu greifen. Er schoss und traf dabei einen der Täter tödlich in den Rücken. Die anderen vier flüchteten, wurden aber gefasst und später zu Haftstrafen verurteilt.
Unklar war danach, ob der Rentner wegen der tödlichen Schüsse auf den jungen Räuber strafrechtliche Konsequenzen fürchten muss. Nein, meinte jetzt die Staatsanwaltschaft Stade. Der Mann habe in Notwehr gehandelt und sein Eigentum verteidigt. Deshalb wird es keine Anklage gegen ihn geben.
"Der Entschluss, den 77-Jährigen nicht zu verfolgen, ist mit dem deutschen Notwehrrecht vereinbar", kommentierte der bekannte Strafrechtler Udo Vetter die Entscheidung auf seiner Internetseite lawblog.de. "Jeder darf einen rechtswidrigen Angriff auf sein Eigentum abwehren – notfalls auch mit tödlicher Gewalt." Deshalb sei die Entscheidung, den Rentner laufen zu lassen, nicht falsch. "Auch wenn sie, wie ich meine, in die falsche Richtung ermutigt – nämlich zu Selbstjustiz", so Anwalt Vetter. AZ/bo