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Schäden durch Blindgänger: BGH verkündet Urteil zu Haftungsfragen nach Bombenexplosion

Schäden durch Blindgänger

BGH verkündet Urteil zu Haftungsfragen nach Bombenexplosion

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    Der Bundesgerichtshof urteilt über Haftungsfragen bei Blindgänger-Explosionen.
    Der Bundesgerichtshof urteilt über Haftungsfragen bei Blindgänger-Explosionen. Foto: Christoph Schmidt (dpa)

    Fünfeinhalb Jahre nach der verheerenden Explosion einer Fliegerbombe in Euskirchen im Rheinland entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) heute über Haftungsfragen.

    Der Blindgänger war Anfang 2014 beim Zerkleinern von Bauschutt auf dem Gelände eines Recyclinghofs detoniert. Ein Arbeiter starb, 13 Menschen wurden verletzt. Die Druckwelle richtete noch 400 Meter weiter Schäden an. Zwei Gebäudeversicherer wollen erreichen, dass der Recyclingunternehmer dafür bezahlen muss. Gestritten wird um einen Betrag von mehr als einer Million Euro. (Az. V ZR 96/18 u.a.)

    Bisher hatten die Klagen keinen Erfolg. Auch die Karlsruher Richter schienen in der Verhandlung im Mai nicht davon überzeugt zu sein, dass dem Mann etwas vorzuwerfen ist. Es sei wohl eher Zufall gewesen, dass die im Schutt verborgene Bombe auf sein Gelände gelangte.

    So etwas scheint sehr, sehr selten vorzukommen. Normalerweise werden Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg bei systematischen Suchen rechtzeitig entdeckt und entschärft oder kontrolliert gesprengt. (dpa)

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