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Satiriker: Jan Böhmermann verlängert seinen Vertrag beim ZDF

Satiriker

Jan Böhmermann verlängert seinen Vertrag beim ZDF

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    Jan Böhmermann bleibt bis Ende 2017 beim ZDF.
    Jan Böhmermann bleibt bis Ende 2017 beim ZDF. Foto: Ben Knabe/Archiv (dpa)

    Lange wurde spekuliert, wo Satiriker Jan Böhmermann in Zukunft seine Späße machen würde. Nun ist klar: Der 35-jährige Entertainer wird bis Ende kommenden Jahres beim ZDF bleiben. Der Vertrag sei für das Jahr 2017 verlängert worden, sagte

    Der Grimme-Preisträger produziert für ZDFneo die wöchentliche Show "Neo Magazin Royale". Weitere Projekte seien "im Gespräch", sagte Bellut weiter. Der Intendant merkte auch angesichts der Talkshow von Böhmermann mit dem Musiker Olli Schulz an: "Er ist schon ganz gut ausgelastet."

    Jan Böhmermann freut sich über Rückendeckung des ZDF

    Noch vor einigen Monaten hatte Böhmermann die Spekulationen angeheizt, er könne den Sender verlassen. In der Show am 27. Mai sagte er zu seinem Gast und TV-Kollegen Steven Gätjen: "Du hast gerade den Sprung geschafft vom Privatfernsehen zum öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Ich hab' ja demnächst vor, das andersrum zu machen." Dann aber schob er hinterher: "Nein, ist ein Spaß."

    Am Mittwoch dann, nachdem die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts eingestellt hatte, machte Böhmermann dem ZDF in einer Erklärung unter anderem auf Facebook fast eine Liebeserklärung. "Es ist enorm wichtig für mich als Künstler in solchen Momenten und Zeiten, einen starken, selbstbewussten öffentlich-rechtlichen Sender mit klarer, unabhängiger Haltung und selbstbewussten Redakteuren hinter sich zu wissen, der Streit, Diskurs und Meinungsvielfalt nicht nur aushält, sondern aktiv befördert - auch wenn es manchmal ein bisschen ungewohnt und anstrengend ist."

    Böhmermanns Schmähgedicht wurde herausgeschnitten

    Die Böhmermann-Affäre im Überblick

    Jan Böhmermanns Gedicht über den türkischen Präsidenten hat hohe Wellen geschlagen. Was bisher geschah:

    31. März: Der Satiriker benutzt in seiner ZDF-Sendung "Neo Magazin Royale" im Gedicht «Schmähkritik» über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan Formulierungen, die unter die Gürtellinie zielen. Er will damit nach eigenen Angaben den Unterschied zwischen erlaubter und verbotener Satire zeigen.

    1. April: Das ZDF gibt bekannt, dass der Beitrag aus der Mediathek gelöscht und nicht wie vorgesehen wiederholt wird.

    3. April: Kanzlerin Angela Merkel (CDU) kritisiert das Gedicht in einem Telefonat mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu als "bewusst verletzend".

    10. April: Es wird bekannt, dass die Türkei in einer Verbalnote an das Auswärtige Amt rechtliche Schritte gegen Böhmermann verlangt.

    15. April: Die Bundesregierung gibt den Weg für ein Strafverfahren gegen Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatschefs nach Paragraf 103 Strafgesetzbuch frei.

    16. April: Böhmermann kündigt "eine kleine Fernsehpause" an.

    22. April: Merkel bezeichnet ihre Äußerung, Böhmermanns Gedicht sei "bewusst verletzend", als Fehler. Dadurch sei der Eindruck entstanden, dass ihre persönliche Bewertung etwas zähle.

    3. Mai: Böhmermann kritisiert in der Wochenzeitung Zeit Angela Merkel: "Die Bundeskanzlerin darf nicht wackeln, wenn es um die Meinungsfreiheit geht." Erdogan nennt darin er einen "nervenkranken Despoten".

    12. Mai: Der Moderator kehrt mit seiner Sendung "Neo Magazin Royale" zurück.

    17. Mai: Das Landgericht Hamburg erlässt auf Antrag Erdogans eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann. Der Moderator darf seine "Schmähkritik" zu großen Teilen nicht öffentlich wiederholen. Böhmermann will die einstweilige Verfügung nicht akzeptieren.

    27. Mai: Ein Satz aus "Neo Magazin 4Royale" löst Spekulationen über Böhmermanns Zukunft beim ZDF aus. Zu seinem Gast Steven Gätjen sagt er: "Du hast gerade den Sprung geschafft vom Privatfernsehen zum öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Ich hab' ja demnächst vor, das andersrum zu machen." Doch schiebt er nach: "Nein, ist ein Spaß."

    2. Juli: Erdogan will das Gedicht komplett verbieten lassen. Erdogans Anwalt reicht daher eine Privatklage beim Hamburger Landgericht ein. Die Verhandlung ist für den 2. November dieses Jahres vorgesehen.

    30. Juli: Erdogan kündigt an, seine Strafanzeigen wegen Beleidigung des Staatspräsidenten zurückzuziehen. Später wird allerdings klargestellt, dass dies für die Klagen in Deutschland nicht gilt.

    4. Oktober: Die Staatsanwaltschaft Mainz gibt die Einstellung der Ermittlungen gegen Böhmermann bekannt. Es seien "strafbare Handlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen".

    10. Oktober: Wie die Staatsanwaltschaft in Mainz offiziell erklärt, hat der Anwalt Erdogans Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen gegen Böhmermann eingelegt. Diese wird in Koblenz geprüft.

    Allerdings wurde die umstrittene "Neo Magazin Royale"-Sendung vom 31. März zwar ausgestrahlt, aber bei der Wiederholung fehlte das "Schmähgedicht". Damals erklärte das ZDF: Es genüge nicht den Ansprüchen, die der Sender an die Qualität von Satiresendungen stelle. Nun erklärte Bellut: "Es hat uns programmlich nicht gefallen." dpa

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