Der tödliche Überfall auf einen Münchner Informatiker an der Autobahn 9 kommt erneut in Sachsen-Anhalt vor Gericht. Vier Männer müssen sich von Mittwoch (9.00) an wieder vor dem Landgericht in Dessau-Roßlau verantworten. Das Gericht hatte die Angeklagten bereits 2014 zu Haftstrafen verurteilt, sah aber keine Tötungsabsicht. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf.
Beschuldigte könnten Tod ihres Opfers in Kauf genommen haben
Nach Ansicht der obersten deutschen Strafrichter berücksichtigte das Landgericht nicht genug, dass die Beschuldigten den Tod ihres Opfers in Kauf genommen haben könnten. Sie sollen den 39-jährigen Münchner am 9. Januar 2012 auf einem Autobahnrastplatz überfallen, verschleppt und misshandelt haben. Der Mann starb nach langem Martyrium in seinem Transporter. Seine Leiche wurde erst sechs Tage später gefunden.
Im ersten Prozess wurden insgesamt fünf Angeklagte verurteilt. Die Familie des Opfers ging gegen die Entscheidung vor, um höhere Strafen zu erlangen, die Verteidigung legte ebenfalls Revision ein. Jetzt stehen vier Männer im Alter zwischen 24 und 36 Jahren erneut vor Gericht, unter anderem wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge. Das Urteil gegen den fünften Angeklagten hat Bestand. dpa/lby