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Richter will an Facebook-Account: Machtkampf fällt aus: Facebook behält Profil für sich

Richter will an Facebook-Account

Machtkampf fällt aus: Facebook behält Profil für sich

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    Ein Richter hat den Facebook-Account eines 20-Jährigen beschlagnahmen lassen. Das ist bislang ein einzigartiger Vorgang.
    Ein Richter hat den Facebook-Account eines 20-Jährigen beschlagnahmen lassen. Das ist bislang ein einzigartiger Vorgang. Foto: Archiv

    Könnte Facebook bald als Beweismittel vor deutschen Gerichten dienen? Fest steht: In dem sozialen Netzwerk sind Tausende Informationen gespeichert - darunter möglicherweise auch Hinweise auf Verbrechen.  Juristen hoffen, dass

    Facebook verweigert Herausgabe des Account

    Der Machtkampf zwischen einem Reutlinger Amtsrichter und dem Internet-Netzwerk Facebook könnte ohne Sieger zu Ende gehen. Richter Sierk Hamann wollte als wohl erster Strafrichter in Deutschland den Facebook-Account eines Angeklagten beschlagnahmen. Doch Facebook ziert sich - und der Richter legt es auch nicht darauf an, die Herausgabe der Daten mit allen rechtlichen Mitteln zu erzwingen. Zumal sich der Angeklagte kooperativ zeigt. Dabei hofften Juristen darauf, dass der Reutlinger Prozess zum Präzedenzfall werden könnte. Denn wenn Hamann auf offiziellem Rechtsweg an die Facebook-Daten des Angeklagten herankäme, könnte das Vorbildcharakter für unzählige Strafverfahren in ganz Deutschland haben.

    Bundesweit hatte der Prozess wegen der Facebook-Beschlagnahme für Schlagzeilen gesorgen. Dabei geht es nur um die Beihilfe zu einem Wohnungseinbruch. Der 20-jährige Angeklagte soll einem Kumpel über Facebook entscheidende Hinweise gegeben haben. Doch das zu beweisen, ist kompliziert. Denn an Nachrichten, die über das soziale Netzwerk verschickt werden, kommen deutsche Ermittler so leicht nicht ran.

    Einmaliges Vorgehen im deutschen Strafprozess

    Hamann wollte deshalb das Benutzerkonto des 20-Jährigen beschlagnahmen. Doch bei Facebook Deutschland bekam er eine Absage. Nur die Kollegen in Irland hätten Zugriff auf die Daten des Angeklagten. Daraufhin ließ er seinen Beschlagnahmebeschluss ins Englische übersetzen und schickte ihn an die Facebook-Europazentrale. Doch auch nach mehreren Monaten wartet er noch auf eine Antwort.

    Also ging der Amtsrichter noch einen Schritt weiter. "Irland ist Europa, das ist so weit nicht weg. Da gibt es Rechtshilfeabkommen", erklärte er. Er schickte ein Rechtshilfeersuchen an seine Kollegen in Irland, damit diese seinen Beschlagnahmebeschluss der Facebook-

    Ein solches Vorgehen hat es nach Einschätzung von Experten bislang noch in keinem deutschen Strafprozess gegeben. "Aber nur weil es neu ist, muss man es ja nicht lassen", sagte Hamann. "Es findet auf der Ebene einfach relativ viel statt." Und wer gar nicht erst bei Facebook anfrage, bekomme auch garantiert keine Antwort.

    Gericht verlangt eine offizielle CD von Facebook in Irland

    Allerdings gehe es nicht darum, einen Präzedenzfall zu schaffen und den Internet-Riesen mit allen rechtlichen Mitteln zur Herausgabe der Daten zu zwingen, betonte er. Sein einziges Ziel sei es, den Verdacht gegen seinen Angeklagten aufzuklären. Und das könnte ihm nun deutlich leichter gelingen als über das Rechtshilfeersuchen. Denn der 20-jährige Angeklagte kündigte am Donnerstag an, die Daten aus seinem Facebook-Profil freiwillig preiszugeben.

    In dem Prozess wird nun erstmal nicht viel passieren. Denn damit der Angeklagte die Daten aus seinem Facebook-Profil dem Gericht übergeben kann, muss er sie zunächst selbst in juristisch verwertbarer Form haben. Das

    Diskussion über Vorratsdatenspeicherung

    Ewig werde er jedenfalls nicht auf Facebook warten, kündigte Hamann an. "Das ist nur ein Mosaik-Stück." Zur Not werde er sich eben mit den herkömmlichen Beweisen und Indizien zufriedengeben. Spätestens im April will er das Verfahren abschließen. Wenn seine Auseinandersetzung mit Facebook bis dahin ohne Ergebnis bleiben sollte, störe ihn das jedenfalls nicht. "Ein Strafrichter kann damit leben, dass er als Tiger startet und als Bettvorleger endet."

    Für eine Bemerkung in Richtung der Politik hat Hamann seine derzeitige Prominenz dann aber doch noch genutzt. Es werde im Moment viel über komplizierte Themen wie die Vorratsdatenspeicherung diskutiert - dabei gebe es auch im kleinen Einmaleins der Juristerei noch so manche Baustelle. Dass es für einen deutschen Richter so kompliziert sei, an Daten von E-Mail-Providern oder Sozialen Netzwerken im Ausland zu kommen, sei eines dieser Themen.

    Facebook spielt Rolle bei Ermittlungen

    Zwar spiele Facebook bei etlichen Ermittlungen schon jetzt eine Rolle, sagt Martin Schirmbacher, Berliner Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Allerdings könnten die Ermittler meist nur die öffentlich zugänglichen Daten auf der Pinnwand einsehen. Wenn sich Facebook-Nutzer untereinander Nachrichten schicken, blieben diese vor den Augen der Strafverfolger verborgen.

    "In den USA ist das schon anders. Da ist es gang und gäbe, dass Ermittler oder auch Anwälte Zugriff auf solche Daten bei sozialen Netzwerken erwirken", sagt der Stuttgarter Rechtsanwalt Carsten Ulbricht, der auf Internet und Social Media spezialisiert ist. Doch in Deutschalnd scheint es noch nicht so weit sein.

    Facebook-Profil beschlagnahmt: Richter könnte Pionier werden

    Einige Juristen würden sich aber wohl wünschen, dass die Auseinandersetzung mit Facebook einmal auf dem offiziellen Rechtsweg durchgefochten würde. Denn wenn der Richter damit Erfolg hätte, würde er wohl zum Pionier. "Dann wird es künftig wohl häufiger eine Beschlagnahme von Facebook-Accounts geben", schreibt Anwalt Thomas Stadler in seinem Blog www.internet-law.de.

    Über kurz oder lang werde die Justiz aber ohnehin reagieren müssen, ist Ulbricht überzeugt. Gerade die jungen Leute schrieben kaum noch Mails, sondern kommunizierten vor allem über Facebook und andere Internet-Netzwerke. "Entsprechende Fälle werden damit auch die Justiz in Zukunft stärker beschäftigen." Ob Internet-Nutzer künftig um ihre Profile nutzen müssen, wenn dort Hinweise auf Verbrechen vermutet werden?  dpa/AZ

    Adden, posten, Shitstorm: Was hinter Internet-Ausdrücken steckt

    Adden, posten, Shitstorm: Das Internet hat seine eigene Sprache. Viele dieser Fachbegriffe und Ausdrücke haben längst Einzug in den normalen Sprachgebrauch gerade jüngerer Leute gefunden. Hier einige der wichtigsten Begriffe und ihre Erklärungen:

    Adden: Schließt jemand bei Facebook eine neue Freundschaft mit einem anderen Mitglied, dann spricht man gemäß der englischen Wortbedeutung von „adden“ (hinzufügen). „Ich habe Michael geaddet“ heißt: „Ich habe Michael zu meiner Kontaktliste hinzugefügt“.

    Posten: Von „Posten“ ist die Rede, wenn jemand eine neue Nachricht, ein Video oder eine andere Information in einem Forum, einem Chat, oder n einem sozialen Netzwerk wie Facebook oder Twitter veröffentlicht.

    Liken: Der von Facebook eingeführte Knopf „Gefällt mir“ (englisch: like) gilt als kleine Revolution im Internet. Der Facebook-Knopf findet sich beim sozialen Netzwerk selbst, inzwischen aber auch auf vielen anderen Internetseiten. Wird er angeklickt, erscheint bei Facebook die Information, dass dem Nutzer der entsprechende Inhalt gefällt. „Ich habe den FC Augsburg geliked“ bedeutet, dass ich auf der Seite des FC Augsburg den „Gefällt mir“-Button angeklickt habe.

    Share: Informationen können geteilt werden (englisch: share). In diesem Fall verbreitet der Nutzer eine Nachricht oder ein Video eines anderen Facebook-Mitglieds und übernimmt es auf seine Pinnwand.

    Shitstorm: So wie Meinungen, Bilder und Kommentare im Internet rasend schnell verbreitet werden können, so schnell und gewaltig bilden sich auch Wellen der Empörung im Netz. Geht eine solche Welle von Beschimpfungen und Beleidigungen über einen nieder, spricht man von einem "Shitstorm" - unschön übersetzt mit Sturm aus Scheiße. Das Wort wurde von Sprachforschern zum Anglizismus 2011 gewählt.

    Fail: Möchte man im Internet sein Missfallen über einen Sachverhalt ausdrücken, kennzeichnet man ihn gerne mit dem Wort "fail" (englisch: Versagen). Vor allem im Kurznachrichtendienst Twitter wird das Wort "Fail" verwendet, dann in Verbindung mit dem Rautezeichen als Kennzeichnung. Beispiel: "Die TV-Sendung gestern war furchtbar #fail".

    lol: Die Abkürzung steht für Laughing out loud (englisch: laut herauslachen) und kennzeichnet einen amüsanten Sachverhalt. Lol wird gerne in Foren und Chats, aber auch bei Facebook und Twitter verwendet um zu zeigen, dass man sich über Etwas amüsiert.

    Googeln: Das Kunstwort leitet sich vom Namen der weltgrößten Internet-Suchmaschine Google ab. Es heißt übersetzt nichts anderes als "im Internet suchen". Beispiel: "Ich google mal das Wort Y".

    Twittern: Über den Kurznachrichtendienst Twitter lassen sich Meldungen von bis zu 140 Zeichen Länge verschicken, über das Internet oder das Handy. "Twittern" (englisch: zwitschern) nennt man die Benutzung dieses Dienstes.

    Mailen: "Ich mail' dir mal eben ein Foto." Das bedeutet nichts anders, als jemandem per eMail ein Bild zu schicken. Mailen heißt also verschicken.

    Bloggen: Blogs sind so etwas wie Internet-Tagebücher, in denen man Texte, Bilder, Videos und andere Inhalte veröffentlichen kann. Bloggen heißt, ein solches Online-Tagebuch zu führen.

    Surfen: Natürlich, surfen kann man auf einer Welle oder einem windigen Gewässer. Neudeutsch steht surfen aber schlicht für die Benutzung des Internets. Beispiel: "Ich surfe mal auf deine Seite" heißt, dass man den Internetauftritt eines anderen besucht.

    Social Media oder deutsch Soziale Medien: Darunter versteht man Online-Netzwerke, in denen sich die Nutzer interaktiv verhalten (können). Ein Beispiel ist Facebook, in dem rund 850 Millionen Menschen Statusmeldungen, Bilder und Videos verbreiten - und diese dann gegenseitig kommentieren, für gut befinden, teilen und weiterverbreiten.

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