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Rettung aus dem Rheinland: Warum kölsche Sprüche auch gegen Corona helfen

Rettung aus dem Rheinland

Warum kölsche Sprüche auch gegen Corona helfen

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    Ob der Rosenmontag kommendes Jahr wie hier in Mainz stattfinden kann, ist fraglich. In Köln ist der erste Karnevalsumzug bereits abgesagt worden.
    Ob der Rosenmontag kommendes Jahr wie hier in Mainz stattfinden kann, ist fraglich. In Köln ist der erste Karnevalsumzug bereits abgesagt worden. Foto: Andreas Arnold/dpa (Archiv)

    Der „Zollstocker Dienstagszug“ ist in Köln als erster Karnevalszug der kommenden Session abgesagt worden, Corona sei Dank. Normal in diesen Zeiten, sagen Sie? Dafür muss man wissen, dass der Karneval für den normalen Rheinländer nicht einfach systemrelevant ist, sondern überlebensrelevant, ganze Teile unseres Landes drohen also in veritable Depression zu verfallen.

    Das Grundgesetz der Rheinländer macht Hoffnung in Corona-Zeiten

    Die Rheinländer haben aber zum Glück ein eigenes Grundgesetz, da sind sie fast so eigen wie der Freistaat Bayern. Das wird gerade oft zitiert, und je mehr man sich darin vertieft, umso mehr fällt auf: Das rheinische

    Zugleich lässt es aber Hoffnung, formuliert im (wohl wichtigsten) Artikel 3: „Et hätt noch emmer joot jejange“, es ist bisher noch immer gut gegangen. Daran kann man derzeit zwar zweifeln, doch das rheinische Grundgesetz guckt entschlossen nach vorne und stellt sich dem steten Wandel, Artikel 5: „Et bliev nix wie et wor“. Der Rheinländer kann also loslassen, will dabei freilich nichts überstürzen, Artikel 6: „Kenne mer nit, bruche mer nit, fott domet“ („Kennen wir nicht, brauchen wir nicht, fort damit“).

    Zu viel Neuerung ist also auch nicht gut, daher wollen die Karnevalisten in Zollstock im kommenden Jahr immerhin mit Musikwagen durchs Viertel fahren. Wenn Sie jetzt mit Artikel 9 des rheinischen Grundgesetzes fragen: „Wat soll dä Kwatsch?“, haben Sie das Wesen des Karnevals nicht verstanden. Macht aber nichts, denn Artikel 10 passt ja wieder für alle, gerade zu Corona-Krisenzeiten. Er lautet: „Drinks de ejne met?“

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