Justizministerin Beate Merk (CSU) hat Spekulationen entschieden zurückgewiesen, wonach ein 55 Jahre alter Mann seit Jahren zu Unrecht in der Bamberger Psychiatrie untergebracht sein könnte. "In einem Rechtsstaat wird keiner willkürlich untergebracht, weil er Strafanzeige erstattet", sagte die CSU-Politikerin in einer Plenarsitzung des Landtags.
Mollath zeigte Hypo-Vereinsbank und seine Frau an
Hintergrund: Das ARD-Magazin "Report Mainz" hatte am Montag über den Fall Gustl Mollath berichtet. Dieser hatte 2003 - wie Merk bestätigte - Strafanzeigen gegen die Hypo-Vereinsbank wegen Steuerhinterziehung gestellt. Zudem zeigte er seine damals von ihm getrennt lebende Ehefrau an, weil diese als Kurierfahrerin Schwarzgelder in die Schweiz gebracht habe.
Die zuständige Staatsanwaltschaft verneinte damals aber einen Anfangsverdacht. "Das schien damals auch dem Rechtsausschuss des bayerischen Landtags vertretbar", betonte Merk. In Medien wiedergegebene Angaben eines früheren Richters, wonach die Staatsanwaltschaft die Strafanzeigen aufgrund einer Anordnung "aus der Politik" unterdrückt habe, wies sie scharf zurück. "Entschuldigen Sie bitte, das ist blanker Unsinn."
Merk: Mollath würgte seine Frau
Der Landtag stimmte allerdings fraktionsübergreifend einem SPD-Antrag zum Fall Mollath zu. Damit wird die Staatsregierung aufgefordert, im Rechtsausschuss des Landtags über die Hintergründe zu berichten, wie mit den Strafanzeigen Mollaths umgegangen wurde.
Merk berichtete im Landtag ausführlich, warum Mollath nach einem entsprechenden Gerichtsbeschluss in der Psychiatrie untergebracht worden sei. So habe dieser seine Ehefrau im Jahr 2001 massiv verletzt. Diese habe Würgemale am Hals, großflächige Hämatome und eine blutende Bisswunde davongetragen.
Später habe er Dutzende Reifen zerstochen, unter anderem von Anwälten seiner Frau. Die Strafkammer habe damals mit Hilfe von Gutachtern festgestellt, dass Mollath an einer "paranoiden Wahnsymptomatik" leide und weitere Taten zu befürchten seien - deshalb die Unterbringung in der Psychiatrie. Diese Entscheidung wurde auch vom Bundesgerichtshof bestätigt - und wird seither nach Angaben Merks regelmäßig von Gutachtern überprüft.