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Markenrecht: Reiseblog soll Mallorca-Urlaub nicht "Malle"-Reise nennen dürfen

Markenrecht

Reiseblog soll Mallorca-Urlaub nicht "Malle"-Reise nennen dürfen

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    Vor wenigen Wochen erhielt Holger Seyfried die Abmahnung des Düngemittelherstellers gegen seinen Blog Reisetiger.
    Vor wenigen Wochen erhielt Holger Seyfried die Abmahnung des Düngemittelherstellers gegen seinen Blog Reisetiger. Foto: Reisetiger.net

    Drei Wochen ist es her, dass das Anwaltschreiben in sein Büro flatterte: Darin wirft ein Düngemittelhersteller aus Nordrhein-Westfalen dem Unternehmer Holger Seyfried vor, auf seinem Blog Reisetiger.net gegen geltendes Markenrecht verstoßen zu haben.

    Hintergrund war, dass die Plattform in einem Artikel über die jährliche Saison-Opening-Party an der Playa de Palma berichtet und ein entsprechendes Reiseangebot beworben hatte. Im Text wurde die Balearen-Insel Mallorca insgesamt drei Mal als "Malle" betitelt.

    Der Düngemittelhersteller aus Nordrhein-Westfalen - der auch als Musik-Produzent für namhafte Sänger der mallorquinischen Party-Szene bekannt ist - hatte sich das Wort "Malle" im Jahr 2002 aber markenrechtlich schützen lassen und vertreibt die Lizenzen für diese Marke seither über eine Webseite.

    Die Anwälte des Düngemittelherstellers fordern 1800 Euro

    Durch die Blog-Einträge Seyfrieds sieht er seine Rechte angegriffen: „Unser Mandant hat Ihnen keine Zustimmung zur Verwendung der Wortmarke 'Malle' erteilt", ist in dem besagten Schreiben seiner Rechtsanwälte zu lesen. Jede Verwendung vonseiten der Plattform sei daher als Markenrechtsverletzung zu qualifizieren.

    In einer Unterlassungserklärung fordern die Anwälte eine sofortige Zahlung von rund 1800 Euro und zukünftige Lizenzgebühren, sollte das Wort weiter verwendet werden. "Eine gewerbsmäßige Markenrechtsverletzung, wie sie bei Ihnen im Raum steht, wird sogar mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren (...) bestraft", droht die Düsseldorfer Kanzlei in ihrer Abmahnung weiter. Für jede weitere "Malle"-Etikettierung soll der Reisetiger-Inhaber den weiteren Ausführungen zufolge automatisch eine Vertragsstrafe in Höhe von 3000 Euro leisten.

    Für Holger Seyfried sind die Darstellungen des Düngemittelherstellers völlig absurd. Seit 2012 führt er sein Unternehmen, das lediglich aus ihm und seiner Partnerin besteht. Das Portal finanziert sich aus Provisionen für vermittelte Reisebuchungen und gehört mit knapp 70.000 Facebook-Fans zu den bekannten, aber kleineren Wettbewerbern. Erst seit 2015 werfe der Blog so viel ab, dass er davon leben kann, sagt der 36-Jährige und betont: "Wir sind nicht reich." Unter anderem deshalb will er sich auf die Forderungen Musik-Produzenten und Markeninhabers nicht einlassen.

    Betreiber Holger Seyfried führt die Website gemeinsam mit seiner Partnerin Vanessa Treiber.
    Betreiber Holger Seyfried führt die Website gemeinsam mit seiner Partnerin Vanessa Treiber. Foto: Reisetiger.net

    Und so ließ er die Frist verstreichen, die ihm das anwaltliche Pamphlet in der Unterlassungserklärung bis zum 20. August gesetzt hatte. Diesen Schritt überlegte sich Holger Seyfried sehr gut - zumal er sich lange um einen Anwalt bemühte, der ihn in seinem Vorhaben unterstützen würde. Der erste Kontakt zu einem Rechtsbeistand ließ allerdings nur wenig hoffen: "Er hat uns dazu geraten, die Erklärung zu unterschreiben."

    Dann aber hätten Seyfried und seine Partnerin sämtliche Artikel ändern müssen, die das Wort "Malle" beinhalten. Hinzu kommt, dass besagter Düngemittelhersteller bei einem Eingeständnis weitere Gebühren für eine Nachlizenzierung verlangen könnte. "Wenn man einmal die eigene Schuld eingestanden hat, wird man für alles verantwortlich gemacht", erklärt Seyfried. Selbst für Facebook-Posts, die man vor Jahren mitten in der Nacht getätigt habe.

    So gehen Holger Seyfried und sein Anwalt gegen die "Malle"-Abmahnung vor

    Für den Reiseblog-Betreiber keine Option. Also suchte der 36-Jährige weiter. Und traf auf einen Anwalt, der sich auf Markenrecht spezialisiert hat: Michael Plüschke will gegen die Abmahnung des Düngemittelherstellers vorgehen und sieht dabei durchaus Chancen für den Blog Reisetiger. Weshalb?

    Zunächst hätte das Wort „Malle“ als sogenannte „geografische Herkunftsbezeichnung“ Plüschkes Standpunkt nach nie ins Markenregister eingetragen werden dürfen. Er beruft sich dabei auf die Recherchen einer anderen Kanzlei. Deren Patentanwälte haben bereits Mitte Februar 2019 einen Löschungsantrag eingereicht, der die Marke für nichtig erklären soll.

    Diese Anwälte stützen sich unter anderem darauf, dass das Verkehrsverständnis von „Malle“ als Abkürzung für die Balearen-Insel Mallorca bereits 2002 Bestand hatte - also zu einem Zeitpunkt, da die Marke gerade angemeldet wurde. Als Belege führen sie mehrere Ausschnitte aus Zeitungen, Krimi-Serien und Wikipedia-Einträgen an, die Mallorca jeweils mit „Malle“ benennen.

    Können Wörter willkürlich als Marke geschützt werden?

    Grundsätzlich können Worte nicht willkürlich als Marke eingetragen werden, sagt Niklas Plutte. Seit 2012 arbeitet er als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Mainz, Plutte ist Experte auf dem Gebiet des Markenrechts.

    Wie Plutte erklärt, gibt es sogenannte „absolute Schutzhindernisse“, die der Eintragung eines Zeichens als Marke entgegenstehen. So könne man eine Marke unter anderem nur dann anmelden, wenn sie unterscheidungskräftig ist. Dazu schreibt der Bundesgerichtshof:

    „Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden...

    ..., das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und sie damit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet.

    Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten.“
    vgl. BGH, Beschluss vom 22.01.2009

    Weil sie ein werbender Ausdruck für gute Qualität sind, können die Worte „Top“ oder „Premium“ also nicht als Marke eingetragen werden.

    Ebenso wenig könnte es das „Brötchen“, sagt Plutte. „Dieses Wort wird für sämtliche Bäcker freigehalten, damit sie alle ihr Produkt so benennen können.“

    Warum "Malle" dennoch als Marke eingetragen wurde, erklärt sich Plüschke so: Der verantwortliche Sachbearbeiter hätte bei der Markeneintragung 2002 wohl einfach nicht gewusst, dass "Malle" in Deutschland eine gängige Bezeichnung für die Baleareninsel sei. Ein möglicher Grund: Der Sitz des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum, kurz EUIPO, liegt in Alicante, Südspanien.

    Eine Marke, argumentiert der Anwalt von Holger Seyfried weiter, müsse außerdem markenmäßig benutzt werden. Das aber ist laut Plüschke nie geschehen. „Eine rein beschreibende Benutzung einer Marke, die - wie bei einer Ortsangabe im vorliegenden Falle - nicht dazu dient, die Waren eines Anbieters von denen eines anderen Anbieters zu unterscheiden, ist keine ernsthafte rechtserhaltende Benutzung.“

    So fänden sich auf der Internetseite des Düngemittelherstellers lediglich Nachweise zum titelmäßigen Gebrauch - und zwar innerhalb verschiedener Werktitel für Musik und Veranstaltungen, die er selbst produziert hat: darunter die beiden Lieder „I Love Malle“ von Peter Wackel und „Wir sind jedes Jahr auf Malle“ von Mickie Krause.

    Holger Seyfried hätte die Marke "Malle" markenmäßig benutzen müssen

    Überhaupt hätte Holger Seyfried, um rechtlich belangt werden zu können, die Marke markenmäßig - also als betrieblicher Herkunftshinweis zur Unterscheidung einer Ware oder Dienstleistung von den Waren oder Dienstleitungen anderer Anbieter - verwenden müssen. Nur auf diese Weise könne geltendes Recht verletzt werden, sagt Plüschke. Der Reiseblog-Betreiber habe „Malle“ aber lediglich als Bezeichnung für die Baleareninsel benutzt, wie sich zum Beispiel in einer Zwischenüberschrift des beanstandeten Artikels zeigt: „Die Malle-Openings 2020 - Bierkönig, Megapark und Oberbayern“.

    Anders gestalte sich die Situation zum Beispiel bei Veranstaltern, die Themen-Partys im Mallorca-Stil anbieten: „Diejenigen können sich nicht damit herausreden, dass sich ihre Party auf eine Ortsangabe bezieht.“ 

    Nun kommt es auf die Auslegung des zuständigen Richters an. Dieses Risiko will der Blog-Betreiber aus Stade allerdings eingehen - obwohl Kosten in Höhe von mehreren zehntausend Euro auf ihn zukommen könnten. "Da kann man Angst bekommen", bekräftigt Holger Seyfried.

    Malle-Lizenz: Musik-Produzent reagiert nicht auf Anfragen

    Wie der Streit für seinen Mandanten ausgehen wird, da ist auch Plüschke unschlüssig. Denn der Düngemittelhersteller, sagt der Anwalt, sei selbst in der Musikbranche tätig. „Das schafft natürlich Eindruck.“ Dazu kommt, dass Markenrechtsverletzungen in einigen Gerichtssälen oft als Massenware abgefertigt würden.

    Plüschke verweist in diesem Zusammenhang auch auf eine Äußerung des Bundespatentgerichts aus dem Jahr 2005: "Dass im allgemeinen Sprachgebrauch breiter deutscher Publikumskreise die Baleareninsel Mallorca als 'MALLE' bezeichnet würde, scheint dem Senat überaus zweifelhaft", heißt es dort. Eine Aussage, die den Anwalt Seyfrieds zumindest irritiert: „Solange Richter in einer Parallelrealität leben, wird es immer wieder zu solchen Absurdität kommen", sagt er und rät: Vielleicht hätte er einfach einmal seine Enkel gefragt, ob sie "Malle" kennen.

    Ob weitere Reiseportale von Abmahnungen durch den Markeninhaber betroffen sind, ist Seyfried nicht bekannt. Wohl aber spricht sein Anwalt von mehreren Themen-Party-Anbietern, die Abmahnungen des Düngemittelherstellers im Briefkasten gefunden hätten. Der Musik-Produzent selbst reagierte auf mehrfache Anfragen unserer Redaktion nicht.

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