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Rechtsstreit um den Osterhasen: Kein Monopol für Goldhasen von Lindt

Rechtsstreit um den Osterhasen

Kein Monopol für Goldhasen von Lindt

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    Der Endlosstreit um den Schoko-Goldhasen ist zu Ende: Der schweizerische Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli ist jetzt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) der bayerischen Confiserie Riegelein unterlegen.
    Der Endlosstreit um den Schoko-Goldhasen ist zu Ende: Der schweizerische Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli ist jetzt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) der bayerischen Confiserie Riegelein unterlegen. Foto: Oliver Berg/dpa

    Nicht nur die Schweizer Firma Lindt  darf in Goldfolie eingewickelte Schokoladenhasen verkaufen. Wie am  Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mitteilte, wies  er eine Beschwerde von

    Lindt ließ Goldhasen als Marke eintragen

    Lindt hatte seinen in Goldfolie eingewickelten sitzenden  Goldhasen mit rotem Halsband, Schleife und Glöckchen 2000 in der EU  und 2001 Deutschland als Marke eintragen lassen. Allerdings  verkauft Lindt Schokoladenhasen schon seit 1950. Seit den 90er  Jahren aber werden die Hasen verschiedener Hersteller maschinell in  ihre Goldfolie gewickelt; um maschinentauglich zu sein, wurden sie  sich deutlich ähnlicher als zuvor.

    Gestützt auf seine Markenrechte geht Lindt gegen mehrere  Wettbewerber vor, insbesondere gegen den österreichischen  Hasen-Hersteller Hauswirth und die deutsche Firma Riegelein. Sowohl  der BGH als auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg  hatten sich schon mehrfach mit dem Hasenstreit befasst. 

    Lindt und Riegelein streiten sich um den Schokohasen

    Der Streit zwischen Lindt und Riegelein hatte sich unter anderem  dadurch verzögert, dass ein Schokoladenhase aus den Gerichtsakten  verschwunden war. Zuletzt hatte im Oktober 2011 das OLG Frankfurt  die Gefahr einer Verwechslung des Lindt-Goldhasen und eines  goldenen Riegelein-Hasen verneint.

    Zur Begründung hatte das OLG ausgeführt, ein Hase könne nun  einmal nur stehen, sitzen oder liegen. Die sitzende Position reiche  daher nicht aus, um den Verbrauchern einen eindeutigen Hinweis auf  den Lindt-Goldhasen zu geben. Zudem trage der goldig sitzende  Riegelein-Hase einen deutlich sichtbaren Markenaufdruck.

    Lindt muss Riegelein-Hasen dulden

    Weil das OLG keine Revision zugelassen hatte, legte Lindt gegen das Urteil eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde ein. Diese wies der BGH nun ohne nähere Begründung ab: Der Hasen-Streit habe "keine grundsätzliche Bedeutung" mehr. Verfahrensrechte von Lindt habe das OLG nicht verletzt.

    Riegelein zeigte sich zufrieden über den Karlsruher Beschluss. "Schließlich ist der sitzende Hase in Goldfolie bereits seit gut einem halben Jahrhundert fester Bestandteil unseres Sortiments an Schokoladen-Saisonartikeln", erklärte das Unternehmen in Cadolzburg bei Nürnberg. afp/AZ

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