Der Nutzer des Internetforums ist empört: Wieso könne die Polizei sein Auto abschleppen, weil er nur versehentlich das Fenster an der Beifahrerseite offen gelassen habe? Dabei sei sein Wagen nicht einmal im Park- oder Halteverbot gestanden. Ganz ähnlich erging es Mitte August einer Frau aus Gersthofen im Kreis Augsburg. Die 30-Jährige hatte ihr Auto bei einer Hochzeit über Nacht vor einer Gaststätte abgestellt. Die Fenster waren halb heruntergelassen. Am nächsten Tag meldete sich die Polizei bei ihr: Das Auto sei abgeschleppt worden. Die Frau musste 250 Euro bezahlen.
Fahrzeuge müssen beim Parken abgeschlossen werden
Diese zunächst seltsam anmutende Praxis ist rechtens. Urteile des Münchner Verwaltungsgerichts unterstützen die Vorgehensweise. Sie leitet sich aus dem Paragrafen 14 der Straßenverkehrsordnung ab. „Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern“, heiß es darin.
Demnach müssen Fahrzeuge beim Parken abgeschlossen werden. Dazu gehört auch das Schließen der Fenster. Wenn das nicht der Fall ist, dann liegt es nach Ansicht der Gesetzeshüter im mutmaßlichen Interesse des Besitzers, das Auto abzuschleppen und in Sicherheit zu bringen, bevor etwas daraus geklaut oder gleich das ganze Fahrzeug gestohlen wird.
Christian Döhler, Verkehrsjurist beim Automobilklub ADAC sagt: „Vielen Menschen ist dieses Risiko des Abschleppens nicht bekannt.“ Er spricht allerdings von Einzelfällen. Das Abschleppen sei das letzte Mittel. Die Polizei müsse zunächst versuchen, mit dem Fahrer oder dem Halter des Wagens Kontakt aufzunehmen.
Das bestätigte auch Tanja de la Vigne, Sprecherin des Polizeipräsidiums Schwaben Nord in Augsburg, nach dem genannten Fall mit dem Auto der 30-Jährigen gegenüber unserer Redaktion. Als die Polizei damals frühmorgens das Auto entdeckt hatte, sei die Frau nicht mehr erreichbar gewesen. Auch in der Gaststätte sei zu der Zeit niemand mehr gewesen. Also habe die Polizei abschleppen lassen.
Und wenn das Fenster nur einen Spalt breit offen steht?
Steht das Fenster nur einen Spalt breit offen, hätten die Halter wohl nichts zu befürchten, sagt Jurist Döhler. Dennoch empfiehlt er, sich zur Sicherheit beim Parken zu vergewissern, dass alle Fenster zu sind – auch wenn es heiß sein sollte. „Lieber einmal durchlüften, bevor man später wieder losfährt.“
Doch was ist mit Cabrios, die im Sommer mit offenem Verdeck abgestellt werden? Sie werden, so Döhler, kurioserweise nicht abgeschleppt. Solange alle Türen des Cabrios zugeschlossen seien, werde die gesetzliche Vorgabe erfüllt.