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Ravensburg: Mutter tötet Baby und muss nun acht Jahre ins Gefängnis

Ravensburg

Mutter tötet Baby und muss nun acht Jahre ins Gefängnis

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    Die 25-jährige Angeklagte wird beschuldigt, ihr Kind umgebracht zu haben. Nun muss sie acht Jahre ins Gefängnis.
    Die 25-jährige Angeklagte wird beschuldigt, ihr Kind umgebracht zu haben. Nun muss sie acht Jahre ins Gefängnis. Foto: Linda Vogt, dpa

    Im Prozess um ein getötetes Neugeborenes ist dessen Mutter zu acht Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Die Richter am Landgericht Ravensburg sahen es am Mittwoch als erwiesen an, dass die 25 Jahre alte Deutsche ihr Kind vorsätzlich getötet hatte. Vor rund zwei Jahren steckte sie demnach dem Kind nach einer heimlichen Geburt in der Nähe eines Bauernhofs bei Mengen (Kreis Sigmaringen) Papier in den Mund und ließ es zurück - das Baby erstickte.

    Mutter tötet Baby direkt nach Geburt - und muss nun acht Jahre ins Gefängnis

    Allerdings bewerteten die Richter die Tat jetzt nicht mehr als Mord, wie eine andere Kammer des Landgerichts in einem aufgehobenen Urteil vom Januar 2018. Am Mittwoch sprach der Vorsitzende Richter von einer spontanen Tat aus Verzweiflung. Nichts hätte dafür gesprochen, dass die Angeklagte ihr Kind aus reiner Selbstsucht getötet hätte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Fall musste neu aufgerollt werden, weil BGH das erste Urteil aufgehoben hatte

    Der Fall musste neu aufgerollt werden, weil der Bundesgerichtshof (BGH) das erstinstanzliche Urteil gegen die Frau kassiert hatte. Im Januar 2018 war die Frau wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der BGH sah es zwar auch als erwiesen an, dass die damals 23-Jährige dem Kind im Mai 2017 nach einer heimlichen Geburt nahe eines Bauernhofs bei Mengen (Kreis Sigmaringen) einen Pfropfen aus Papier in den Mund gesteckt und den Säugling dann zurückgelassen hatte. 

    Allerdings bemängelte der BGH die Einschätzungen zum Motiv und damit den Schuldspruch wegen Mordes. Die erste Instanz hatte der Deutschen niedere Beweggründe bescheinigt: Die Angeklagte habe die Geburt verheimlichen wollen, um die Beziehung zu ihrem neuen Freund nicht zu gefährden. (dpa)

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