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RTL-Castingshow: Vergleich im Streit mit "Supertalent" Sahin-Scholl

RTL-Castingshow

Vergleich im Streit mit "Supertalent" Sahin-Scholl

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    Sieger Freddy Sahin-Scholl (Archivbild) in der RTL-Schau "Supertalent"  dpa
    Sieger Freddy Sahin-Scholl (Archivbild) in der RTL-Schau "Supertalent" dpa

    Im Zivilrechtsstreit um eine Beteiligung an den Einnahmen des RTL-"Supertalents" Freddy Sahin-Scholl haben sich die Streitparteien am Montag vor dem Landgericht Karlsruhe auf einen Vergleich geeinigt. Wie ein Gerichtssprecher sagte, erhält der Beklagte Eugen M. 5.000 Euro von Sahin-Scholl.

    Dafür darf der Frührentner, der Sahin-Scholl dazu gebracht haben will, sich bei der RTL-Show "Das Supertalent" zu bewerben, nicht mehr behaupten, dieser habe ihm eine 20-prozentige Erlösbeteiligung versprochen. Außerdem muss er seine Strafanzeige zurückziehen.

    Noch am 20. Juni war ein gleichlautender Vergleichsvorschlag der 10. Zivilkammer des Landgerichts gescheitert. Eugen M. hatte ihn damals als "lächerlich" abgelehnt.

    Sahin-Scholl hatte im Dezember den Fernsehwettbewerb gewonnen, wofür er ein Preisgeld von 100.000 Euro erhalten hatte. Er hatte bestätigt, dass Eugen M. ihn zu RTL gebracht habe, eine Vereinbarung über eine Gewinnbeteiligung habe es aber nie gegeben. In der Hauptverhandlung hatte der Sänger zusätzlich Schadenersatz wegen Rufschädigung gefordert. Der Frührentner hatte seinerseits mit einer Klage sein Geld einfordern wollen.

    Einer der geladenen Zeugen hatte in wesentlichen Punkten die Aussage des Frührentners gestützt. Er habe ein solches Gespräch zwischen dem Sänger und dem Rentner in einem Karlsruher Café mit angehört. Dabei habe Sahin-Scholl gesagt, dass er M. "20 Prozent" geben wolle. Worauf sich diese 20 Prozent bezogen, hatte der Zeuge aber nicht gehört. dapd

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