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Pumuckl: Pumuckl vor Gericht: Hätte der BR die Folge "Pumuckls neues Heim" ausstrahlen dürfen?

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Pumuckl vor Gericht: Hätte der BR die Folge "Pumuckls neues Heim" ausstrahlen dürfen?

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    Um eine Pumuckl-Folge, die der Bayerische Rundfunk 2019 ausgestrahlt hatte, wird heute am Münchner Landgericht gestritten.
    Um eine Pumuckl-Folge, die der Bayerische Rundfunk 2019 ausgestrahlt hatte, wird heute am Münchner Landgericht gestritten. Foto: Fotoreport, dpa

    Am Landgericht München I streiten sich der Bayerische Rundfunk und eine Drehbuchautorin um den Pumuckl - genauer gesagt um eine Folge der Serie "Pumuckls Abenteuer" mit dem Titel "Pumuckls neues Heim" aus dem Jahr 1999.

    Die Episode wurde im April 2019 zweimal ausgestrahlt. Deswegen hat die Drehbuchautorin gegen den BR geklagt. Sie geht davon aus, dass der Sender kein Ausstrahlungsrecht mehr hatte. Der BR sieht das anders. "Grundsätzlich strahlen wir als BR Produktionen nur aus, wenn wir der Meinung sind, dass uns dafür auch alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte vorliegen", betonte eine Sprecherin des Senders auf Anfrage.

    Pumuckl-Drehbuchautorin fordert über 35.000 Euro

    Die entgegengesetzten Auffassungen liegen nach Gerichtsangaben daran, dass die Parteien eine zusätzlich zu dem ursprünglichen Vertrag geschlossene Vereinbarung aus dem Jahr 2000 unterschiedlich auslegen. Die Drehbuchautorin fordert Schadenersatz in Höhe von 35.790 Euro plus Zinsen. Der BR ist nach Gerichtsangaben bereit, 3068 Euro zu zahlen. Um die Differenz wird nun am Donnerstag (13.30 Uhr) beim Landgericht weiter gestritten. 

    Es ist bei weitem nicht das erste Mal, dass der Kobold mit dem roten Haar Gerichte beschäftigt. Im Jahr 2011 stritt die frühere Pumuckl-Zeichnerin Barbara von Johnson mit dem Betreiber eines Pumuckl-Museums in Oberbayern vor Gericht um Urheberrechte - und gewann.

    Es ist nicht der erste Streit um den Klabautermann

    Drei Jahre zuvor war die Zeichnerin schon gegen den BR vor Gericht gezogen, weil der Sender auf seiner Homepage eine Bildergalerie des Klabautermanns ohne Erwähnung ihres Namens zeige. Johnson wollte als Urheberin genannt werden und drohte mit Schadenersatzforderungen.

    Einen vorangegangenen vergleichbaren Rechtsstreit hatte die Zeichnerin durch zwei Instanzen gewonnen. Das Oberlandesgericht München hatte im Dezember 2007 die Ausstrahlung von Ausschnitten des Films "Meister Eder und sein Pumuckl" sowie der Kindersendung "Pumuckl-TV" untersagt und den Anspruch Johnsons auf Entschädigung "für die Vergangenheit und Zukunft" bejaht. 

    Anfang Januar 2008 entschied das Landgericht München I, dass für Pumuckl bei einem Malwettbewerb eine Freundin gesucht werden darf. In diesem Verfahren hatte sich Johnson wiederum mit Pumuckl-Erfinderin Ellis Kaut monatelang gestritten.

    Es gab auch kuriose Gerichtsprozesse um den Pumuckl

    Doch es muss nicht immer um die konkrete Figur gehen, wenn der Pumuckl die Justiz beschäftigt: In den 1980er Jahren gab es einen ganz besonderen Rechtsstreit: Eltern zogen bis vor das Bundesverfassungsgericht, um ihren Sohn Pumuckl nennen zu dürfen. Sie gewannen.

    Und 2012 wurde ein Fußball-Fan in Regensburg zu zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte betrunken eine Polizistin beschimpft mit den Worten: "Hat der Pumuckl heute auch was zu sagen?" (dpa)

    Lesen Sie dazu auch: Hurra, hurra: Pumuckl kehrt zurück

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