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Prozesse: Bewährungsstrafe für Martin Semmelrogge

Prozesse

Bewährungsstrafe für Martin Semmelrogge

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    Martin Semmelrogge im Gerichtssaal des Amtsgerichts in Freiburg.
    Martin Semmelrogge im Gerichtssaal des Amtsgerichts in Freiburg.

    Einen neuen Anlauf für den Führerschein darf er frühestens in acht Monaten starten. "Es tut mir sehr leid für meine Fans, dass sie nur solche Nachrichten über mich hören", sagte Semmelrogge im Prozess.

    Der 55-Jährige war im Januar auf der Autobahn 5 bei Freiburg in einem Mietwagen unterwegs und in eine Polizeikontrolle geraten. Er konnte aber nur eine spanische Fahrerlaubnis vorzeigen, die in Deutschland nicht anerkannt ist. Semmelrogge sagte, er sei davon ausgegangen, der spanische Führerschein gelte auch in Deutschland. Richterin Karin Heise urteilte darum am Mittwoch, Semmelrogge habe "nur fahrlässig" gehandelt.

    Ein Bluttest hatte zudem ergeben, dass der Schauspieler Haschisch oder Marihuana konsumiert hatte. Semmelrogge bestätigte vor Gericht, dass er drei Tage vorher einen Joint geraucht habe. Dies hatte auf das Strafmaß allerdings keinen Einfluss, weil nach ärztlicher Einschätzung keine Gefahr im Straßenverkehr mehr bestand.

    Der Schauspieler, der einem großen Publikum mit seinen Rollen in Filmen wie "Die Vorstadtkrokodile" oder "Das Boot" bekannt wurde, und im Fernsehen oft den Bösewicht mimt, war bereits 2004 wegen wiederholten Fahrens ohne Führerschein zu insgesamt 17 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Von 1976 bis heute hat Semmelrogge es auf stattliche 29 Eintragungen im Bundeszentralregister gebracht.

    "Ich spiele gerne mit meinem Image, nur so bin ich authentisch", sagte der 55-Jährige. Er hoffe aber, dass seine Fans ihn in Zukunft auf der Bühne und nicht mehr im Gerichtssaal sehen werden. (dpa)

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