Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

Prozess in Südafrika: Oscar Pistorius entschuldigt sich bei Reevas Familie

Prozess in Südafrika

Oscar Pistorius entschuldigt sich bei Reevas Familie

    • |
    Oscar Pistorius weint bei seiner Aussage vor Gericht und entschuldigt sich bei den Angehörigen von Reeva Steenkamp.
    Oscar Pistorius weint bei seiner Aussage vor Gericht und entschuldigt sich bei den Angehörigen von Reeva Steenkamp. Foto: Deaan Vivier, afp

    Aufgewühlt und weinend hat der Paralympics-Star Oscar Pistorius seine tödlichen Schüsse auf seine Freundin Reeva Steenkampals Tragödie beschrieben. Als Zeuge der Verteidigung beschrieb er den Vorfall einmal mehr als Unfall. "Jeden Morgen wache ich auf und bete als erstes für sie", sagte der Pistorius mit zitternder Stimme. Er habe schreckliche Albträume und nehme seit einem Jahr Medikamente wie Antidepressiva. Er entschuldigte sich ausdrücklich bei der Familie und den Freunden der Getöteten.

    Pistorius: Mit Schüssen Reeva Steenkamp verteidigt

    Pistorius sprach davon, dass er seine Freundin am Valentinstag 2013 mit den Schüssen nur verteidigen wollte. Er habe hinter der verschlossenen Toilettentür einen Einbrecher vermutet. "Es hat nicht einen Moment seit dieser Tragödie gegeben, in dem ich nicht an die Familie gedacht habe", sagte der Angeklagte. Reeva Steenkamp sei auch in jener Nacht mit dem Gefühl ins Bett gegangen, von ihm geliebt zu werden.

    Andere Zeugen sprechen von Frauenschreien vor den Schüssen

    Die Verteidigung hat den Angeklagten als ihren zweiten Zeugen in den Stand gerufen, um seine Glaubwürdigkeit zu stärken. In den vergangenen 16 Verhandlungstagen hatten mehrere Zeugen seine Schilderungen über die Tatnacht infrage gestellt. Mehrere Nachbarn wollen angstvolle Frauenschreie vor den Schüssen gehört haben. Verteidiger Barry Roux argumentiert, Pistorius habe selbst geschrien, als er bemerkte, Steenkamp versehentlich erschossen zu haben. Bei einer Verurteilung droht dem Paralympics-Star eine lebenslange Haftstrafe. dpa

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden