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Prozess in Karlsruhe: Allgäuer Islamistin will nicht vor Bundesgerichtshof erscheinen

Prozess in Karlsruhe

Allgäuer Islamistin will nicht vor Bundesgerichtshof erscheinen

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    Der Bundesgerichtshof entscheidet über eine Allgäuer Islamistin. Sie will nicht vor Gericht erscheinen.
    Der Bundesgerichtshof entscheidet über eine Allgäuer Islamistin. Sie will nicht vor Gericht erscheinen. Foto: Uli Deck/Archiv (dpa)

    Um 9.15 Uhr am Dienstag will der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheiden, ob die Strafe einer Islamistin aus dem Allgäu ausreichend ist oder ob sie härter bestraft werden muss. Anhand dieses Falls wollen die Richter des BGH grundsätzlich klären, unter welchen Umständen sich Islamisten im Ausland strafbar machen. Die Angeklagte und ihr Anwalt wollen nicht zur Verhandlung nach

    Allgäuer Islamistin hatte ihre Kinder gefährdet

    Die angeklagte Islamistin war im Januar 2014 nach Syrien gereist, um Zweitfrau eines "Gotteskriegers" zu werden. Dieser hatte sich dem syrischen Al-Kaida.Ableger, der Al-Nusra-Front, angeschlossen. Als die Frau aus Immenstadt im Allgäu nach Deutschland zurückkam, wurde sie zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt - allerdings ging es dabei nur um die Entziehung Minderjähriger. Die Allgäuer Islamistin hatte nämlich ihre damals drei und sieben Jahre alten Töchter mit nach

    Die Staatsanwaltschaft war nach der Urteilsverkündung des Münchner Landgerichts um die Allgäuer Islamistin in Revision gegangen, sie hatte drei Jahre Haft gefordert. Der Bundesgerichtshof muss nun klären, ob die Frau auch wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt werden muss. In diesem Fall müsste der Prozess um die Islamistin aus dem Allgäu zum Teil neu aufgerollt werden. dpa/lby/sh

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