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Prozess in Freiburg: Prozess wegen Vergewaltigung: Nichtöffentliche Aussage

Prozess in Freiburg

Prozess wegen Vergewaltigung: Nichtöffentliche Aussage

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    Insgesamt elf Männer müssen sich vor Gericht verantworten.
    Insgesamt elf Männer müssen sich vor Gericht verantworten. Foto: Patrick Seeger, dpa

    Nach der Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen vor einer Disco im Freiburger „Hans-Bunte-Areal“ soll die junge Frau nach dem Willen ihrer Anwältin und der Staatsanwaltschaft unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen. Das Opfer leide unter der Tat und müsse in seinen Persönlichkeitsrechten geschützt werden, sagte Anwältin Christiane Steiert am Montag vor dem Landgericht Freiburg.

    Anwältin der 18-Jährigen kritisiert Verteidiger der elf Angeklagten

    Die Aussage der 18-Jährigen solle ohne Publikum und Presse per Video in den Gerichtssaal übertragen werden. So bleibe ihr ein Aufeinandertreffen mit den elf Angeklagten erspart. Wann und wie sie aussagt, steht nach Angaben des Gerichts noch nicht fest.

    Angeklagt sind elf Männer im Alter von 18 Jahren bis 30 Jahren, die meisten von ihnen sind Flüchtlinge. Ihnen wird vorgeworfen, im Oktober vergangenen Jahres die 18-Jährige nachts nach einem Discobesuch in einem Gebüsch vergewaltigt zu haben. Sie haben sich bislang vor Gericht nicht zu den Vorwürfen geäußert.

    Der Prozess und die damit verbundene Öffentlichkeit stellten eine große Belastung für die junge Frau dar, sagte die Opferanwältin. Zudem kritisierte sie das Verhalten der Verteidiger. Angeklagte und Verteidiger schwiegen zu den Vorwürfen vor Gericht. Gleichzeitig würden Verteidiger Medien Interviews geben. Die dort gemachte Aussage der Verteidiger, dass die Frau Sex verlangt habe und die Männer daher unschuldig seien, sei nachweislich falsch. Sie stigmatisiere und diffamiere die Frau: "Sie wird damit abermals zum Opfer." Und weiter: "Mit professioneller Verteidigung hat das nichts zu tun."

    Prozess wegen Vergewaltigung wird am Mittwoch fortgesetzt

    Die 18-Jährige werde psychosozial betreut. Sie meide Gruppen, habe Ängste und werde Zeit brauchen, das Geschehene zu verarbeiten. Die Verteidiger der Angeklagten äußerten sich vor Gericht zunächst nicht zu den Vorwürfen der Opfer-Anwältin.

    Staatsanwalt Rainer Schmid sagte, die Polizei habe in den vergangenen Wochen weitere Spuren und Hinweise ausgewertet. Darunter seien Körperspuren von Angeklagten sowie Daten von Handy-Auswertungen. Das Verbrechen lasse sich so beweisen. Zur Frage, ob es Handy-Fotos oder Videos von der Tat gebe, wollte er sich nicht äußern.

    Es war der dritte Verhandlungstag in dem Prozess, der Ende Juni begonnen hatte. Fortgesetzt wird er am Mittwoch, 10. Juli um 13 Uhr. Einer der Angeklagten hat angekündigt, sich dann zu den Vorwürfen zu äußern. Ein zweiter Angeklagter möchte über eine Erklärung seines Verteidigers Stellung nehmen. Die anderen wollen den Anhaben zufolge nicht aussagen. Sie äußerten sich lediglich zu Personalien.

    Der Prozess wird laut Gericht bis mindestens Ende Dezember dauern. Einen Termin für ein mögliches Urteil gibt es noch nicht (Az. 6 KLs 181 Js 1138/19 AK 2/19 und 6 KLs 181 Js 35640/18 AK 3/19). (dpa)

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