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Prozess: Verwechslungsgefahr auf einem Plakat? Tina Turner klagt gegen bayerischen Veranstalter

Prozess

Verwechslungsgefahr auf einem Plakat? Tina Turner klagt gegen bayerischen Veranstalter

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    Tina Turner (links) und Coco Fletcher.
    Tina Turner (links) und Coco Fletcher. Foto: Bildcombo: dpa

    Darf man mit der Optik von Tina Turner werben? Für eine Show, in der die Musik der Souldiva gespielt, ihr Leben dargestellt wird? Das Passauer Unternehmen Cofo Entertainment, das die Show „Simply the best“ organisiert, hat mit der Sängerin derzeit jedenfalls erheblichen juristischen Ärger. Die 79-Jährige, die in der Schweiz lebt und einen Schweizer Pass hat, hat die niederbayerische Firma nämlich verklagt. Wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte.

    Am Mittwochmittag findet vor dem Landgericht Köln die dazu gehörende Verhandlung statt. „Wir sind uns sicher, dass die Klage von Tina Turner abgewiesen wird“, sagt Cofo-Pressesprecher Johannes Heininger.

    „Seit 2017 gibt es die Show ,Simply the best‘“, berichtet Heininger. Darin interpretiert die Darstellerin Dorothea „Coco“ Fletcher die Lieder von Tina Turner. Für deren Nutzung wird Geld an die Gema gezahlt. „Zwischen den Songs werden Szenen aus dem Leben der berühmten Sängerin dargestellt“, erklärt Heininger. Stein des Anstoßes ist nun aber das Plakat der Show, auf dem Coco Fletcher zu sehen ist.

    Tina-Turner-Double: Gastspiele auch in Augsburg, Füssen und Ulm

    „Uns wird vorgeworfen, dass ihre Darstellung zu sehr Tina Turner ähnelt und dass wir mit ihrem Namen werben.“ Dadurch werde dem Zuschauer gar suggeriert, dass Tina Turner selbst auf der Bühne stehen werde. „Dabei ist doch allgemein bekannt, dass sich Tina Turner vor etwa zehn Jahren aus dem Showgeschäft zurückgezogen hat“, ergänzt Heininger. Das Plakat gebe es schon seit 2017. Bislang habe niemand Anstoß daran genommen.

    Bei Cofo Entertainment glaubt man nun, dass die Klage vor allem damit zu tun hat, dass es inzwischen ein Musical über Tina Turner in Hamburg gibt, das der Weltstar selbst autorisiert habe und unterstütze. „Wir glauben also, dass wirtschaftliche Gründe hinter der Klage stecken.“ Diese bezieht sich übrigens nicht auf die anstehende Tournee von „Simply the best“, die ab Weihnachten beginnt. Gastspiele sind etwa in Augsburg, Füssen, Ulm, Bregenz, München oder Ingolstadt geplant. „Es geht nur um die Bewerbung der Tournee“, sagt Heininger.

    Die rechtliche Vertretung von Tina Turner vor dem Landgericht Köln, die Berliner Kanzlei Schertz Bergmann Rechtsanwälte, beantwortete die Anfrage unserer Redaktion nach einer Stellungnahme nicht.

    Ähnlicher Fall beim Michael-Jackson-Musical "Beat it"

    Der im Medienrecht tätige Augsburger Anwalt Andreas Kohn glaubt indes, dass Cofo Entertainment eher schlechte Karten vor Gericht hat. „Wenn ich das Bild einer Berühmtheit nehme, um für meine Zwecke zu werben und dabei diese Persönlichkeit erkennbar ist, dann bin ich beim Recht am eigenen Bild. Und die betreffende Berühmtheit muss gefragt werden“, meint Kohn. Das Bild müsse dann nicht einmal zwingend – wie in diesem Fall – Tina Turner selbst zeigen. Sondern es reiche, dass der Betrachter denkt, es handelt sich um Tina Turner. Tatsächlich sieht die Darstellerin Coco Fletcher natürlich gewolltermaßen etwa so aus wie Tina Turner. „Wenn das Gericht das auch so sieht, dann ist es gut möglich, dass Tina Turner recht bekommt.“

    Anders liege der Fall, wenn es sich um eine journalistische Darstellung handeln würde, erläutert der Augsburger Jurist. Als Person der Zeitgeschichte müsse sich Tina Turner das gefallen lassen. Doch auch hier gibt es Grenzen: Ein Schnappschuss aus der Privatsphäre darf ohne Zustimmung nicht so ohne Weiteres in der Zeitung veröffentlicht werden.

    Cofo Entertainment hat übrigens ähnliche Probleme mit dem Nachlassverwalter von Michael Jackson wegen der Show „Beat it“. „Die Sache ist noch in der Schwebe“, sagt Johannes Heininger. Eine geplante Verhandlung sei derzeit ausgesetzt.

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