Sexuelle Übergriffe: Wie kann ich mich schützen?
Schnell die Polizei informieren (110 wählen), dabei als erstes möglichst genau den Tatort melden.
Nicht allein handeln, sondern Verbündete schaffen.
Gezielt andere Leute ansprechen, zum Beispiel: „Sie im grauen Mantel, bitte helfen Sie mir!“
Distanz zu den Tätern halten, so dass man nicht angegriffen werden kann.
Den Täter siezen, damit anderen klar ist, dass man ihn nicht kennt.
Klare Ansage an den oder die Täter, zum Beispiel: „Hören Sie auf! Wir haben die Polizei informiert.“
Nicht provozieren.
Wenn der Täter sich nähert: Klare Körpersprache, zum Beispiel Arm ausstrecken, „Stopp!“ rufen. Wenn das nicht funktioniert: beschwichtigen.
Wenn der Täter einen bedroht, einen Schritt zu Seite gehen (dann kann man besser weglaufen), versuchen, den Täter zu verwirren, z. B. hüpfen und etwas Bizarres rufen wie „Wo kommen die weißen Mäuse her?“
Das Verfahren gegen einen der Sexualstraftäter der Kölner Silvesternacht muss neu verhandelt werden. Vor rund zwei Wochen war der 26-Jährige vom Kölner Landgericht wegen Beihilfe zur sexuellen Nötigung und versuchter Nötigung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Nun hat der Anwalt des Algeriers Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet. Da die Staatsanwaltschaft bereits Berufung eingelegt habe, werde das Verfahren "komplett neu verhandelt", erklärte der Sprecher.
Der Angeklagte soll zusammen mit einem 21 Jahre alten Iraker dabei gewesen sein, als zwei Frauen von einer Gruppe Männer sexuell bedrängt wurden. Im selben Prozess war der Iraker wegen sexueller Nötigung ebenfalls zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Es waren die ersten Verurteilungen wegen eines Sexualdelikts im Zusammenhang mit der Silvesternacht, in der in Köln Frauen massenhaft drangsaliert, ausgeraubt oder sexuell belästigt wurden. Rund 1200 Anzeigen liegen vor, davon rund 500 wegen Sexualstraftaten. dpa/AZ