Knapp ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod von zwei Polizisten und einer Rentnerin in Brandenburg innerhalb weniger Stunden hat das Landgericht Frankfurt (Oder) am Freitag das Urteil gegen einen 25-Jährigen verkündet. Die zweite Strafkammer des Landgerichts stellte am Freitag zudem die besondere Schwere der Schuld fest. In ihrer Urteilsbegründung machte sie deutlich, aus ihrer Sicht habe der Angeklagte mit den ihm zu Last gelegten Straftaten die juristischen Merkmale für Mord erfüllt.
Dreifachmord: 25-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt
Eine Freilassung nach 15 Jahren ist ausgeschlossen. Der Mann tötete unter Drogeneinfluss zunächst seine 79-jährige Großmutter in Müllrose, um einen Verstoß gegen Bewährungsauflagen aus einem früheren Prozess zu verdecken. Auf der Flucht überfuhr er zwei Polizisten, die einen Nagelgurt auf der Fahrbahn ausgelegt hatten, um den Mann zu stoppen. Beide Polizisten starben.
Das Gericht folgt damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung plädierte auf zwölf Jahre Gefängnis.
Die Polizisten im Alter von 49 und 52 Jahren sollten an dem Tag Ende Februar 2017 eine Kontrollstelle einrichten und das Fluchtauto mit einem Nagelbrett stoppen. Der Angeklagte raste aber mit dem Wagen seiner Großmutter direkt auf die beiden Männer am Straßenrand zu. Sie hätten sich nicht mehr in Sicherheit bringen können.
Täter tötet Großmutter, weil die Badewanne vollgestellt war
Die Großmutter hat der Angeklagte Stunden davor zunächst mit Fäusten und einem Küchenstuhl attackiert, bevor er sie mit einem Küchenmesser getötet hat, als sie schon am Boden lag. Der Angriff hat sich an einem Streit um eine vollgestellte Badewanne entzündet.
Der Mann stand am Tattag unter Drogen. Eine Strafmilderung komme aber deshalb nicht in Frage, sagte Staatsanwalt Jörg Tegge im Prozess.
Der Angeklagte hatte zugegeben, für den Tod der drei verantwortlich zu sein. Die Mutter des 25-jährigen Deutschen und die Angehörigen der Polizisten sind Nebenkläger in dem Prozess.
Der Mann war zuvor schon der Justiz bekannt
Zusätzliche Brisanz bekam der Fall durch einen früheren Raubprozess, in dem der junge Mann Ende 2016 für schuldunfähig erklärt worden war. Zwar ordnete dasselbe Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Schizophrenie an - die Entscheidung wurde aber zur Bewährung ausgesetzt. Wenige Wochen später soll er dann die Morde verübt haben. In dem jetzigen Prozess hatte ein Gutachter hingegen festgestellt, dass der Angeklagte schuldfähig und nicht schizophren sei. (afp/dpa)