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Prozess: Frau getötet: Autoraser stehen in Köln erneut vor Gericht

Prozess

Frau getötet: Autoraser stehen in Köln erneut vor Gericht

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    Die beiden Autofahrer, die sich 2015 in Köln einen Rennen geliefert hatte, bei dem eine Radfahrerin ums Leben kam, stehen erneut vor Gericht.
    Die beiden Autofahrer, die sich 2015 in Köln einen Rennen geliefert hatte, bei dem eine Radfahrerin ums Leben kam, stehen erneut vor Gericht. Foto: Oliver Berg, dpa (Archiv)

    Vor dem Landgericht Köln müssen sich seit Montag zwei Autoraser erneut für den Tod einer 19-jährigen Studentin bei einem illegalen Rennen verantworten.

    Das Gericht muss den Fall wieder aufrollen, weil der Bundesgerichtshof (BGH) die Strafaussetzung zur Bewährung für die damals 21 und 22 Jahre alten Männer aufhob. Den beiden Männern droht nun doch Haft.

    Die beiden Angeklagten waren in einem ersten Prozess wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren sowie 21 Monaten verurteilt worden. Sie hatten sich im April 2015 in Köln ein illegales Autorennen geliefert. Einer der beiden Fahrer soll dabei mit seinem Wagen eine auf dem Radweg fahrende 19-jährige Studentin erfasst haben. Die junge Frau erlag drei Tage später ihren schweren Kopfverletzungen.

    Die Strafhöhe beanstandete der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zwar nicht. Das Landgericht hätte nach Ansicht des BGH aber bedenken müssen, "wie sich eine Strafaussetzung zur Bewährung auf das allgemeine Rechtsempfinden und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts auswirken würde".

    Raser-Prozess hatte zunächst ein schnelles Ende

    Am Montag begann der Prozess nun mit Entschuldigungen der beiden Angeklagten. "Ich bitte Sie vielmals um Verzeihung für das, was ich Ihnen und Ihrer Familie angetan habe", sagte einer der beiden Raser in Richtung der Eltern und des Bruders des Opfers.

    Eigentlich war der Revisionsprozess schon für Dezember geplant. Der erste Verhandlungstag hatte jedoch ein schnelles Ende, weil sich herausstellte, dass ein Schöffe befangen sein könnte. Das Kölner Landgericht setzte für die Neuauflage des Prozesses nun drei Verhandlungstage bis zum 19. März an.

    Anfang März hatte eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu einem Berliner Autoraserfall für Aufsehen gesorgt. Die Karlsruher Richter hoben in dem Fall das Mordurteil des Berliner Landgerichts auf. Nach ihrer Ansicht fehlte den beiden Rasern bereits der Vorsatz für eine Tötung. Einer von ihnen hatte Anfang 2016 mit seinem Wagen ein anderes Auto erfasst, dessen Fahrer noch am Unfallort starb. (dpa, afp)

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